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  Dr. Roland Seim
   

 

Die Geheimnisse der Zensur
Eine Zensur findet nicht statt.... oder?

Teil 1 + 2

 

   
  Vieles auf der Welt wäre völlig uninteressant, wenn es nicht verboten wäre", meinte der amerikanische Literatur-Nobelpreisträger William Faulkner.

Schon diese aktuellen Fälle (siehe die News auf der StartSeite) zeigen, dass auch ein demokratischer Rechtsstaat längst nicht alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Die Meinungsäußerungsfreiheit unterliegt so manchen moralischen Tabus, politischen Animositäten oder gesetzlichen Beschränkungen. Manchmal notwendig, gelegentlich skurril, häufig publicitywirksam. So schrieb Alex Rühle in der SZ (11.10.2003, S. 13) angesichts der zahlreichen Unterlassungsklagen: "Der deutsche Bücherherbst findet vor Gericht statt." Dahinter stünde eine effekthascherische Gier nach Publicity, denn "nur im bislang doch recht zahmen Gehege der Literatur wird daraus noch der Skandal, für den diese Bücher überhaupt geschrieben wurden." Die ZEIT (23.10.2003, S. 1) schrieb in ihrem Leitartikel "Bücher vor Gericht": "Kunstfreiheit ist kein Freibrief für Vertrauensverrat." Einige Fälle von Bücherverboten listet cras-legam auf (ältere Zensurfälle hier).

Mein Text ist eine Einführung in das weite Feld der Zensur. Definition, Zensurgründe, Institutionen und Gesetze, ein Blick in die Geschichte der Zensur und einige kursorisch ausgewählte Fälle folgen, die eigentlich aus dem öffentlichen Bewusstsein verdrängt werden sollten. Wer an Details, weiteren Abbildungen und Urteilen sowie an Verbotslisten interessiert ist, dem empfehle ich unsere zweibändige Dokumentation "Ab 18" - zensiert, diskutiert, unterschlagen - Band 1 und Band 2 sowie "Nur für Erwachsene", Reto Wehrlis Buch "Verteufelter Heavy Metal" und meine Dissertation über Zensur in Deutschland.
 

Zensiert-Balken

Definition: Der Begriff Zensur umfasst im Sprach-gebrauch zugleich Bewertung als auch Verbot. Ulla Otto (1968, S. 5) definiert Zensur als "die autoritäre Kontrolle mündlicher, schriftlicher oder bildlicher Aussagen [...], die direkt oder mit Hilfe von Drucker-presse, Massenmedien oder sonstiger Techniken interpersonaler Kommunikation verbreitet werden können."

Definition:

Man unterscheidet zwischen Vor- und Nach- sowie Selbstzensur. Eine Präventivzensur ist in Deutschland untersagt, während eine Prohibitivzensur durch nachträgliches Verbot oder Indizierung gang und gäbe ist. Retuschen, Schnitte, Überbalkungen oder Themenvermeidung stellen als Selbstzensur einer Schere im Kopf (z.B. der Journalisten, wenn sie ihren Job behalten möchten) die dritte Form von Eingriffsmöglichkeiten dar. Inhaltliche Änderungen zwecks Vermeidung von Ärger wegen unerwünschter Inhalte werden im vorauseilendem Gehorsam getätigt, um drohende Repressalien zu vermeiden - seien sie interner Art durch Chefredakteure, Verleger, Herausgeber und Intendanten, oder seien sie externer Art im Hinblick auf prestigesschädigende Außenwirkung oder Gesetzesvorschriften.

Nur schwer einzuordnen sind die stillschweigenden Zensurformen, wie sie etwa durch die Political Correctness, die Antiterrorgesetze, Telekommunikationsgesetze und den "großen Lauschangriff" vorkommen, wo Grundgesetzänderungen (z.B. Art. 13 Unverletzbarkeit der Wohnung) oder eine Aufweichung des Datengeheimnisses stattfinden. Der Lauschangriff könnte, wie Heribert Prantl in der SZ (2.2.1998) prophezeite, die modernste Form von Zensur sein: Dadurch, dass sich Informanten aus Angst vor dem heimlichen Abhören von Redaktionsräumen erst gar nicht mehr trauen, brisantes Material zu offenbaren, braucht die spätere staatliche (klassische) Zensur gar nicht mehr tätig werden. "Weil er das Vertrauensverhältnis zur Presse zerstört, verhindert der Lauschangriff, daß die Medien Dinge erfahren, die die Staatsgewalt dann zensieren möchte." Anfang 2004 schwächte das Bundesverfassungsgericht den Lauschangriff wieder ab. In der SZ vom 3.5.2003 ("Vom Kursverfall der Pressefreiheit") äußert sich Prantl besorgt über neue Einschnitte in Grundrechte und die Vertraulichkeit der Recherche. Auch sei der Kampf gegen den Terrorismus weltweit ein Vorwand für Einschränkungen der Pressefreiheit. Aber auch die Privatheit wird z.B. durch das Abhören von Telefonaten immer mehr eingeschränkt (siehe dazu den Artikel in der netzeitung).

 

Gerichtliche Verfügung

Eine der vielen Zensurmöglichkeiten ist die nachträgliche Verdeckung von beanstandeten Stellen, wie es in diesem Fall bei Karl Plättners Buch "Eros im Zuchthaus" schon in der Vorkriegszeit der Fall war. Am Prinzip hat sich bis heute nichts geändert.


Zensurgründe, Gesetze und Institutionen:
1.) Gründe und Gesetze:

Kommunikationen sind gesellschaftskonstituierende und demokratiefunktionale Elemente. Doch, keine Gemeinschaft kann alles allen zugänglich machen. Statt des negativen Begriffs Zensur werden die staatlichen, halb-staatlichen und privaten Maßnahmen als freiwillige Selbstkontrolle, Jugendschutz, Proporz oder Ehrenschutz bezeichnet. Die Grenze zwischen einfacher Geschmacklosigkeit und strafbarer, da sozialschädlicher Äußerung ist durchaus fließend und wandelbar. Es gibt in einer Gesellschaft vor allem drei Gründe, etwas nicht zu tun: Entweder besteht ein gesetzliches, ein moralisches oder ein alltägliches Verbot. 'Zensur in Deutschland' stellt ein durchaus heikles Thema dar, denn in der juristischen Sichtweise existiert sie hierzulande eigentlich kaum, da nur eine staatliche Vorzensur unter diese Definition fällt.

 

Freiheit kann nicht schrankenlos sein, sonst würden Chaos und ein Gesetz des Stärkeren herrschen. Freiheitsbegrenzungen sollen im Idealfall dem friedlichen Zusammenleben, dem Schutz von Minderjährigen und Minderheiten sowie der öffentlichen Sicherheit dienen. Das Strafgesetzbuch etwa soll die Sozialordnung der Gemeinschaft vor Störungen und groben Belästigungen schützen. Dazu können natürlich auch Medieninhalte zählen. Als oberste Verfassungswerte sind die Menschenwürde und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu bewahren.
GrundgesetzZwar sichert Artikel 5 Grundgesetz zu: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten" und "Eine Zensur findet nicht statt"(Abs. 1), schränkt diese Zusagen aber im Absatz 2 wieder ein: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." Abs. 3 wiederum sichert zu: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei".

 

Die Einzelfallabwägungen der auslegungsbedürftigen Grauzone zwischen legalem Verbot und illegaler (Vor-)Zensur, zwischen Kunst-/ Meinungs-/Pressefreiheit und dem Jugendschutz, dem Schutz der Ehre - von Staat und Kirche, von Privatpersonen, Berufsgruppen oder Religionsgemeinschaften - halten viele Juristen in Lohn und Brot. Bei der Kollision von Grundrechten wie z.B. der Freiheit der Kunst vs. Jugendschutz legen Richter von Fall zu Fall fest, welches Grundrecht schwerer zu gewichten ist. So können durchaus auch Werke der Kunst gerichtlich verboten oder von der BPjM indiziert werden (vgl. z.B. die Fälle "Mutzenbacher" und "Salò"), wenn sie als sozialschädlich (etwa die Menschenwürde verletzend) oder schwer jugendgefährdend eingeschätzt werden. Seit dem "Fanny-Hill-Urteil" des BGH hält die herrschende Rechtsprechung Darstellungen dann für pornographisch, wenn sie unter Ausklammerung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig überschreitet. Zu diesem schwierigen Terrain verweise ich auf die einschlägige juristische Fachliteratur.

In strafrechtlicher Hinsicht sind vor allem relevant: Extremistisches, terroristisches und rechtsradikales Gedankengut, sowie Gewaltverherrlichung und Pornographie. Außerdem wachen das Jugendschutzgesetz "JuSchG", das seit 2003 auch das alte Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) enthält, über den Umgang mit fragwürdigen Medienprodukten. Die weiteren Äußerungsdelikte - z.B. Billigung einer Straftat, Volksverhetzung (siehe zur aktuellen Verschärfung SPIEGEL), Verunglimpfung der Staatssymbole etc. - sind im StGB nachzulesen. An Zensurmitteln stehen dem Staat zur Verfügung: Indizierung, Beschlagnahme und Einziehung, Strafverfahren gegen Hersteller und Verbreiter solcher Medien, Klage auf Unterlassung, Schmerzensgeld, Schadenersatz usw.

Privatpersonen können gegen ehrenrührige Darstellung in den Medien mit Unterlassungsklage, einstweiliger Verfügung, Verbreitungsverbot, Schwärzung/ Änderung von beanstandeten Stellen, Gegendarstellung, Schadenersatz und Schmerzensgeld vorgehen. Zivilrechtliche Folgen können für Betroffene größere finanzielle Folgen haben als Strafprozesse. So klagte der Münsteraner Privatdozent Dr. Siewert auf Unterlassung der weiteren Verbreitung des Romans "Wilsberg und der tote Professor" von Jürgen Kehrer, da er sich in der Hauptfigur (dem fiesen Prof. Kaiser) wiedererkannte und verleumdet sah (SZ, 9.1.2003). Die Verkaufszahlen stiegen sprunghaft. Am 23.1.2003 entschied das Landgericht Münster zu Gunsten des Autors. Siewerts Klage wurde abgewiesen, das Buch durfte im Handel bleiben.

 

Plagiat von Rival-FotoWirtschaftliche und politische Zensur sind besonders schwer nachzuweisen, da sie im Erfolgsfall selten das Licht der Öffentlichkeit erblicken. Zwar keine Zensur im eigentlichen Sinne, kann doch aber auch das Urheberrecht Plagiate oder Anlehnungen an geschütztem geistigen Eigentum unterbinden. So ließ der Berliner Starfotograf André Rival unlängst eine Anzeigenkampagne des Hamburger Energieunternehmens Hein Gas (li.) per einstweiliger Verfügung stoppen, da sie eines seiner Fotos (re.) nachahme. Rival fordert nun Schadenersatz "in mindestens fünfstelliger Höhe" (SPIEGEL 17/2003, S. 171; dort auch die Fotos entnommen).

 

Aber selbst staatliche Institutionen wie in folgendem Fall das Bundesfinanzministerium können mit dem Urheberrecht in Konflikt geraten:

vernichtete Briefmarken

Einige der teuren Hepburn-Andrucke hat das Finanzministerium nicht vernichtet (s. SPIEGEL). Einer wird jetzt für EUR 135.000 versteigert.

So mussten im September 2001 zwei der bereits gedruckten Wohlfahrtsmarken der deutschen Post mit Fotos von Ingrid Bergman / Humphrey Bogart sowie Audrey Hepburn (li.) zwei Wochen vor der Erstausgabe vernichtet werden, da es zu nicht lösbaren, urheberrechtlichen Problemen mit den Filmstudios gekommen war. Stattdessen erschienen die rechts abgebildeten Motive mit der Garbo und einer Filmrolle (Entwürfe: Antonia Graschberger). verausgabte Marken

 

In politischer Hinsicht erscheint etwa die Sperrung von bestimmten Stasi-Akten problematisch, wenn es sich um prominente West-Politiker wie Helmut Kohl handelt. Eine nicht immer unumstrittene Rolle spielt auch der Verfassungs-schutz, wie z.B. Stefan Austs neues Buch "Lockvogel" über den Fall Ulrich Schmücker belegt. Auch ist die Rolle von V-Männern beim Prozess um das NPD-Verbot fragwürdig. Ihre Verstrickungen hatten einen nicht unerheblichen Anteil am Scheitern des Verfahrens. Wobei man nach den Parteiverboten von SRP und KPD ohnehin zu fragen ist, ob dieses schärfste Schwert einer "wehrhaften Demokratie" das geeignete Mittel zum Umgang mit fragwürdigen Auffassungen darstellt.

Und nicht zuletzt ist die Propaganda als interessengeleitete Manipulation von öffentlicher Wahrnehmung zu nennen, wie wir sie beim "Bush-Krieg" gegen den Irak feststellen konnten. US-Verteidigungsminister Rumsfeld soll - laut "New York Times" (Meldung bei T-Online vom 16.12.2002) - gezielt Falschmeldungen in befreundete Länder gestreut haben, um die Stimmung amerikadienlich zu beeinflussen. Selbst der Kriegsgrund soll gefälscht gewesen sein. Die amerikanische Website www.disinfopedia.org listet mutmaßliche Propagandalügen auf. Auch die Berichterstattung über die Einsätze selbst sollten das Bild von einem professionell inszenierten Kreuzzug vermitteln, bei dem vermutlich ein ähnlich objektives Bild zustande gekommen ist, wie seinerzeit bei Caesars Bellum Gallicum. Die Geschichte wird von den Siegern geschrieben. Peter Sloterdijk meinte, die Journalisten hätten die Rolle von Narkoseärzten, die während einer laufenden Operation über die gleichbleibende Dosierung des Narkosestoffes wachten. Im Krieg stirbt bekanntlich die Wahrheit zuerst. Schon vor Kriegsbeginn schrieb die "Netzeitung", das Pentagon plane, eigene Berichterstatter an die Front schicken. Zwar akkreditierte das Militär auch andere zivile Reporter, allerdings nur, wenn sie sich die militärische Sichtweise zueigen machen. Die rund 500 "embedded journalists" präsentierten einen regierungsfreundlichen Medienkrieg à la Hollywood. Defätistische Meinungen sind da nicht erwünscht. So feuerte NBC Ende März den früheren CNN-Reporter und Pulitzer-Preisträger Peter Arnett, da er in einem Interview für das irakische Fernsehen Bushs Kriegstaktik kritisierte (SZ, 1.4.2003). Propaganda und Militärzensur haben schon im vorherigen Golf-Krieg 1991 nur Berichte über "chirurgische" Bombeneinsätze und leichenfreie Bilder erlaubt. Wurde die Presse- und Meinungsfreiheit zum weiteren Kollateralschaden der Demokratie? Andererseits schien auch die im Grunde nichts sagende Endlosschleife eines Berichterstattungs-Overkills zu Abstumpfung und einem Lechzen nach mehr "Action" zu führen. Nur wenige kritische US-Reporter wie Danny Schechter (www.mediachannel.org) bemühten sich um objektive Berichterstattung. Eine besonders definitive Form von Zensur stellte die Bombardierung von Presseeinrichtungen sowie das Zerstören und Plündern von Kulturinstitutionen dar. Auch die Schändung des Korans durch US-Soldaten (siehe SPIEGEL) stellt eine Form von Eingriff in die Würde von Andersdenkenden dar. Aber das wäre ein anderes Thema.

Cleared by Military Censors!

 

2.) Institutionen
 

Auf den ersten Blick gibt es keine Bewilligungsbehörde, bei der man eine Freigabegenehmigung vor der Veröffentlichung von Medieninhalten erwirken muss. Dies stimmt aber nur zum Teil:

FSK - Ab 18 JahrenSo muss jeder Kino-/Video-/DVD-Film samt Werbematerialien der "Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK) vorgelegt werden, um eine Altersfreigabe zu erhalten. Ungeprüfte Filme gelten als "nicht freigegeben unter 18 Jahren" (seit 2003: "Keine Jugendfreigabe"). Die FSK kann Schnittauflagen nahelegen oder die Freigabe verweigern. Die Juristenkommission kann die Staatsanwaltschaft über strafbare Verstöße informieren. Oftmals kürzen Verleiher schon im Vorfeld, um eine möglichst niedrige Altersstufe zu erhalten und damit eine größere Kundschaft anzusprechen.

Ähnliche Selbstkontrollinstanzen gibt es in allen Kulturbereichen (z.B. die 15 Landesmedienanstalten, FSF [Freiwillige Selbst-Kontrolle Fernsehen], FSM [Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia], USK [Selbstkontrolle der Unterhaltungsspiele-Anbieter] usw.). Das Chaos der Jugendschutzkontrollen soll die "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM) und ein neuer Mediendienste-Staatsvertrag beseitigen helfen. Am 1. April 2003 trat neben dem schärferen Waffenrecht auch das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft. Es gibt u.a. der BPjS, die nun "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" (BPjM, für "Medien" statt "Schriften") heißt, mehr Macht, da sie nun auch selbsttätig ohne Antrag indizieren darf.

Index Romanus der kath. Kirche, hier dt. Ausgabe 1928Zensorische Eingriffe werden vor allem von der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, früher BPjS) vorgenommen. Diese weltweit einzige Behörde ihrer Art kann Medienobjekte indizieren, womit sie weitreichenden Vertriebsbeschränkungen wie einem Werbe- und Versandverbot sowie einem doppelt so hohen Mehrwertsteuersatz unterliegen. Gesamtverzeichnis der BPS
Die bis heute ergänzten Indices (re.) umfassen im Dezember 2006 gut 6.000 Medienobjekte, darunter ca. 2.950 Videos/DVDs, 457 Computer-Spiele, 575 Tonträger sowie knapp 800 Bücher und Comics, die immer noch indiziert sind. Seit 1954 wurden schätzungsweise 15.000 Medien indiziert, allein 2005 367. Die "Verwaltungsakte mit Dauerwirkung" waren unbegrenzt lange gültig. Seit dem 1. April 2003 werden Indizierungen automatisch nach 25 Jahren aufgehoben, wenn sie nicht von Amts wegen bestätigt werden. Unter bestimmten Umständen kann eine Streichung im vereinfachten Verfahren auch schon nach 10 Jahren verfügt werden.
Die URLs indizierter Websites (bis März 2003 waren es 730; 2003 kamen 67, 2004 190, 2005 135 dazu) werden nicht mehr veröffentlicht, sondern nur noch in internen Listen geführt (siehe diese pdf-Datei).
Der Index der katholischen Kirche (li.) ist immerhin seit 1966 nicht mehr kirchenrechtsverbindlich.

Außerdem kann jedes Land- oder Amtsgericht eine Beschlagnahme/Einziehung von Medien anordnen, wenn sie als "gewaltverherrlichend", "pornographisch" oder "rassenhetzerisch" verurteilt wurden. Anfang 2006 unterliegen insgesamt rund 600 Medienobjekte einem bundesweiten Totalverbot auch für Erwachsene. Handel, Verbreitung und Import dieser oder inhaltsgleicher Medien sind untersagt.

Will McBride: "Zeig mal!"Darüber hinaus gibt es Zentralstellen zur Bekämpfung von Pornographie, über deren Arbeit relativ wenig bekannt ist, da sie ihre Ergebnisse selten nach außen kommunizieren. Und nicht zuletzt kann jede Zollbehörde fragwürdige Medien, die aus dem Ausland eingeführt werden sollen, sicherstellen. Letztlich kann jedes nicht gekennzeichnete bzw. freigegebene Medium augenscheinlich verdächtig sein. Allein das Hauptzollamt Frankfurt soll jährlich um die 3.500 Beschlagnahmungen nach § 184 StGB durchführen, auch wenn sich nur wenige der Objekte tatsächlich als tatbestandsrelevant herausstellen würden. Da betroffene Käufer meistens kein Aufsehen erregen wollen, kommt es selten zu Hauptverhandlungen. Die konfiszierten Stücke werden dann vernichtet.
So stoppte das Zollamt Frankfurt unlängst den Import aus den USA des Buches "Zeig mal!" (li.) von Will McBride, obwohl die BPjS bereits vor zehn Jahren eine Jugendgefährdung verneint hatte. Wütend über den Kinderpornographievorwurf untersagte der Autor selbst seinerzeit dem Verlag die weitere Verbreitung seines Aufklärungsbuches, dessen Erstauflage bereits in den 1970er Jahren erschienen war.
Das nicht unumstrittene Buch wird antiquarisch mit über EUR 200,- gehandelt (siehe SZ, 21.3.2006, S. 11).

Zensur im weitesten Sinne kann also sowohl vom Staat und seinen Organen (Gesetzgeber, Gerichte, Bundesprüfstelle, Staatsanwaltschaft, Polizei etc.) als auch von der Gesellschaft (in Form einzelner Bürger, Initiativen, Medienchefs, Institutionen etc.) und in gewissem Maße auch noch von den Kirchen und moralmächtigen Religionsgemeinschaften wie dem Zentralrat der Juden ausgeübt werden.

Zensurbefürworter und -gegner stehen sich meist verständnislos gegenüber. Die Bewahrpädagogen misstrauen dem Verantwortungsgefühl des mündigen Bürgers bzw. der Geschäftemacher, die letztlich alles produzieren, was verkäuflich ist, und fordern festgelegte Grenzen des Erlaubten. Die anderen plädieren für selbstbestimmte Freiheit und Verantwortlichkeit auf einen Marktplatz der Ideen, wo gleichberechtigte Rede und Gegenrede zur Einigung führen.

Dies steht natürlich nicht in einem historisch luftleeren Raum. Die Positionen haben traditionelle Wurzeln und sind Ausdruck der politischen und sozialen Befindlichkeit.


Zur Geschichte und Aktualität von Zensur:


"Was wir über unsere Gesellschaft, ja über die Welt, in der wir leben, wissen, wissen wir durch die Massenmedien", meinte der Soziologe Niklas Luhmann.

Seitdem der Mensch Gedanken medial verbreitet, dürfte es Zensur geben. Die Bibliothek von Alexandria soll 642 durch Omar I. mit den Worten zerstört worden sein: "Wenn die Bücher mit dem Koran übereinstimmen, sind sie nicht nötig. Wenn sie ihm widersprechen, sind sie schädlich."

Die ersten relevanten Zensurvorschriften finden sich kurz nach Erfindung des Buchdrucks in der Mitte des 15. Jahrhunderts. Denn die bis dahin alleine schriftkundigen Kleriker erkannten schnell, dass ihnen ihr Deutungsmonopol abhanden kommt, wenn andere die Schriften kopieren. Auch zu große Freizügigkeit konnte Probleme geben. So wären um ein Haar Michelangelos Fresken in der Sixtina zerstört worden. Man begnügte sich aber mit der teilweisen Übermalung durch den sog. "Hosenmaler" Daniele da Volterra. Viele Werke fielen im 16.-18. Jahrhundert vor allem den protestantischen Bilderstürmern zum Opfer.

Bei religiösen Schriften musste sicher gestellt sein, dass nur die "richtige Lehre" von den richtigen Leuten verbreitet werde. Abweichlern und ihren Werken drohten Inquisition und Scheiterhaufen. Die weltlichen Herrscher folgten dem Vorbild und stellten Indices nicht genehmer Publikationen auf. Autoritäre Zensur sollte die Macht der Herrschenden und der jeweils herrschenden Grundprinzipien sichern.

 

 

A. Paul WeberA. Paul Weber: "Die Versuchung des Heiligen Index"

 

Die ersten relevanten Zensurvorschriften finden sich kurz nach Erfindung des Buchdrucks in der Mitte des 15. Jahrhunderts. Denn die bis dahin alleine schriftkundigen Kleriker erkannten schnell, dass ihnen ihr Deutungsmonopol abhanden kommt, wenn andere die Schriften kopieren. Auch zu große Freizügigkeit konnte Probleme geben. So wären um ein Haar Michelangelos Fresken in der Sixtina zerstört worden. Man begnügte sich aber mit der teilweisen Übermalung durch den sog. "Hosenmaler" Daniele da Volterra. Viele Werke fielen im 16.-18. Jahrhundert vor allem den protestantischen Bilderstürmern zum Opfer.

Bei religiösen Schriften musste sicher gestellt sein, dass nur die "richtige Lehre" von den richtigen Leuten verbreitet werde. Abweichlern und ihren Werken drohten Inquisition und Scheiterhaufen. Die weltlichen Herrscher folgten dem Vorbild und stellten Indices nicht genehmer Publikationen auf. Autoritäre Zensur sollte die Macht der Herrschenden und der jeweils herrschenden Grundprinzipien sichern.
 

Meines Erachtens führt eine logische Entwicklungslinie vom 1559 geschaffenen, berühmt-berüchtigten "Index librorum prohibitorum" (Verzeichnis der verbotenen Bücher) der katholischen Kirche zum "Gesamtverzeichnis der indizierten Schriften" der Bundesprüfstelle in Bonn.

Verlor der "Index Romanus", über den der Münsternaer Prof. Hubert Wolf forscht, und auf dem sich von Balzac bis Zolá, von Descartes und Kant bis Heine und Sartre viele Klassiker der Weltliteratur und Philosophie befanden, 1966 seine kirchenrechtliche Strafgewalt, so wird der 1954 geschaffene 'Index Germanicus' bis heute im Namen des Jugendschutzes fortgeführt.

 

Aber eins nach dem anderen.
 

Mit Erfindung der Massenmedien seit der Industriellen Revolution konnten sich auch untere Bevölkerungsschichten Bücher, "Swing tanzen verboten"Fotos und Zeitschriften leisten. Die Befürchtung, dass als "Schmutz und Schund" kritisierte Medien vor allem die ungebildeten und damit leicht beeinflussbaren Klassen sowie die Jugend gefährden, ist eine Idee des 19. Jahrhunderts. Zahlreiche Sittlichkeitsvereine und Gesetze datieren auf diese Phase zurück. Moral, Anstand, Recht und Ordnung galt es aufrecht zu erhalten.

Auch Jazz und Swing waren als so genannte "entartete Negermusik" im NS-Deutschland verboten.

Je nach Zeitgeist gerieten unterschiedliche Medieninhalte in den Brennpunkt: Waren es in Kaiserreich und Weimarer Republik vor allem der neue Film, Kolportageromane und schlüpfrige Postkarten, so wurde die gesamte Kulturlandschaft während der Nazi-Herrschaft geknebelt. Als Stichworte sollen hier reichen: Vertreibung oder Ermordung von Andersdenkenden und Unerwünschten, Gleichschaltung, Schwarze Listen, "Säuberungsaktionen", Berufsverbote und Bücherverbrennung.

"Der Maulkorb"Der sprichwörtliche "Maulkorb" (re. eine Werbung für das satirische Lustspiel von Wolfgang Staudte, das die "Lex Sofia" - d. h. die Strafe für Majestätsbeleidigung auch ausländischer gekrönter Häupter aufs Korn nimmt) wurde den obrigkeitstreuen Untertanen angelegt.

In der Nachkriegszeit erstellten die Alliierten Schwarze Listen, untersagten NS-Propagandafilme und entfernten Nazi-Schriften, die den Prozess der Re-Education behinderten. In der jungen Bundesrepublik kamen vor allem die aus den USA stammenden Comics ins Gerede und gaben der 1954 frisch gegründeten Bundesprüfstelle die ersten Gründe zum Einschreiten gegen diesen 'Schmökerschund'. Auch das Fernsehen stand rasch im Ruf, die Familie zu untergraben und zur Verdummung nicht nur der lieben Kleinen beizutragen. Selbst "Oskar in der Mülltonne" wurde nach Elternprotesten in den 1970er Jahren aus der deutschen "Sesamstraße" geworfen.

Seit der 68-Studentenrevolte sollten auch unliebsame Darstellungen von Gewalt, Sex oder Drogen aus dem Bewusst-sein der Öffentlichkeit verdrängt werden. So durften in dem Erotik-Ratgeber "Helga & Bernd zeigen 100 Liebespositionen" (Flensburg 1969) die beiden Protagonisten dieser "Bodengymnastik" nur in Ganzkörperoveralls abgebildet werden. LiebespositionenDie erogenen Zonen wurden aus Anstandsgründen auf die Anzüge gemalt (re.).

 

Seit dem KPD-Verbot 1956 wurden linke Äußerungen kritisch beäugt. Ich erinnere nur an die "Spiegel-Affäre" von 1962. Die RAF-Terrorakte im sog. Heißen Herbst der späten Siebziger Jahren führten zu Notstandsgesetzen, Rasterfahndung, Berufsverboten, dem Radikalenerlass und unzähligen Prozessen wegen Äußerungsdelikten im sog. "Sympathisanten-Sumpf". Mit Freigabe der "einfachen Pornographie" 1973 ist nur noch "harte Pornographie" (wenn Gewalt, Kinder oder Tiere beteiligt sind) verboten.

Erogene ZonenVideo - die unterhaltungselektronische Innovation der 1980er Jahre - erregte den Argwohn, da hier erstmals Filme ohne Freigabe, leicht zu kopieren und unkontrollierbar verbreitet werden konnten. Tausende von Werken, die sich für eine Kinoverwertung nicht anboten, kamen erst auf den Markt und dann auf den Index. Nicht zuletzt die von Presse und Öffentlichkeit hochgepushte Horror-Welle ("Mama, Papa, Zombie") machte Video zum primären Feindbild und erleichterte staatliche Eingriffe. Computerspiele, DVD und Internet markieren den derzeitigen Stand der Technik und der berufsbesorgten Staats- und Jugendschützer. Die unabschätzbaren Möglichkeiten der schlecht kontrollierbaren neuen Medien bergen für sie eine große Bedrohungsqualität.

Im Grunde ändert sich wenig, auch wenn die Zensurgründe heute nicht Majestätsbeleidigung, sondern Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, Volksverhetzung statt Anreizung zum Klassenkampf oder Störung des öffentlichen Religionsfriedens statt Gotteslästerung heißen.
 

Zum Glück sind so lebensbedrohliche Maß- nahmen der Staatsmacht etwa wie die von islamischen Fundamentalisten hierzulande nicht zu finden.

Schah-Banknote IranEinen typischen Fall von "damnatio memoriae" veranschaulichen diese Beispiele: Wie die Ayatollahs nach der islamischen Revolution 1979 mit ihren Gegnern verfahren sollten, zeigt diese iranische 20 Rials-Banknote der 1970er Jahre, auf der sie das Portrait des gestürzten und verhassten Schahs mit einer orientalischen Arabeske ausbalkten, bevor die eigenen Scheine u.a. mit dem Bild von Khomeni vorlagen.


In Deutschland ist der Einfluss der Religion vergleichsweise gering. Kircheninterne Zensurfälle gegen aufmüpfige Amtsinhaber sind indes Legion. In diesem Zusammenhang kann ich nur die Lehrentzugsverfahren etwa gegen Horst Herrmann, Hans Küng, Uta Ranke-Heinemann, Rupert Lay oder Hubertus Mynarek erwähnen.

Wie meinte Carl von Ossietzky: "In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat."

 


Teil 2 - Beispiele: Zensur - Fälle, Folgen, Verbotsumgehungsstrategien

"Es gibt nur eine Art, Gespenster zu bannen. Man muß sie beschreiben, indem man ihnen den Spiegel vorhält."
Shakespeare, Hamlet

 

Zensiert, indiziert oder verboten werden kann praktisch jedes Medium. Lediglich Tageszeitungen und Rundfunk-/ Fernsehsendungen dürfen nicht indiziert werden. Die Folgen sind unterschiedlich gravierend: Während ein Porno, der in Erwachsenenvideotheken nach wie vor sein Publikum findet, von einem Jugendbann wenig Nachteile hat, kann es das Aus für ein Buch oder eine Zeitschrift bedeuten, wenn sie nicht mehr öffentlich im Buchhandel oder am Kiosk ausliegen, beworben oder per Post verschickt werden dürfen. So bemühte sich in den 1990er Jahren das Teenie-Magazin "Bravo", nachdem zwei Hefte eines Jahrgangs auf den Index kamen, nicht der einjährigen Dauerindizierung anheim zu fallen, die ab drei Indizierungen pro Jahr verfügt werden kann. Andererseits kann so etwas auch werbeträchtig sein. Uli Weissbrod, von 2000-2003 "Bravo"-Chefredakteur, warfen die Mitarbeiter sogar vor, "mit sehr extremen Darstellungen auf den Index zu kommen, um so Bravo ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken" (zit. aus SZ, 22.8.2003: "Sex ist nicht alles").

1) Printmedien:

Der Buchdruck als ältestes Massenmedium hat auch die meiste Erfahrung im Umgang mit Zensur. Vielfältig sind die Eingriffsgründe: Texte und Bilder auf dem Cover oder im Innenteil können wegen unterschiedlichster Gründe tatbestandsrelevant sein. Entsprechend findig ist man bei den Verbotsumgehungsstrategien, angefangen von falschen Angaben im Impressum, über harmlos klingende Tarnnamen bis hin zu Privatdrucken wie die Samizdat-Literatur.

Ein Hauptpunkt beim Verbot oder der Zensierung von Büchern sind fragwürdige politische Aussagen, vor allem wenn sie sich mit rechten Themen befassen (hier zu einer Staatsschutzliste mit verbotenen Symbolen). Trotz vieler Stimmen, die im Sinne einer politischen Aufklärung die (kritisch kommentierte und wissenschaftlich editierte) Neuauflage von Nazi-Schriften wie Hitlers "Mein Kampf" oder Rosenbergs "Mythus vom 20. Jahrhundert" befürworten, sind diese Bücher nach wie vor in Deutschland verboten, wobei der antiquarische Handel mit ihnen nicht untersagt ist. Das Verwenden von "Mein Kampf"-Zitaten kann aber zu Problemen führen, selbst in den USA (siehe SPIEGEL), wo die Kampfschrift von 1924 frei erhältlich ist. Auch Bücher, die sich kritisch zum Judentum äußern, berühren ein Tabu, das häufig Zensur bedingt (siehe hier eine Liste verbotener Bücher).

Als eines von vielen Beispielen sei der folgende Fall erwähnt:

"Weltfreimaurerei"-CoverBeim "Reprint zu wissenschaftlichen Dokumentationszwecken" des Buches "Weltfreimaurerei - Weltrevolution - Weltrepublik" (li.) von Friedrich Wichtl und Robert Schneider, das 1936 in der 13. Auflage erschien, überbalkte der Herausgeber 1981 zahllose Stellen, die ihm juristisch und moralisch bedenklich erschienen. In einer Fußnote meint der Herausgeber Roland Bohlinger: "Wer aus wissenschaftlichen Gründen eine vollständige Ausgabe benötigt, kann vom Verlag eine Liste mit den gestrichenen Stellen beziehen."

 

"Weltfreimaurerei"-SeitenbeispielEs erscheint allerdings fraglich, ob eine angemessene Aufarbeitung der Geisteshaltung im sog. Dritten Reich stattfinden kann, wenn die aus heutiger Sicht richtigerweise als gefährlich einzuschätzenden Stellen unkenntlich gemacht werden. Oder leistet man der Mystifizierung des Nazi-Ungeistes nicht vielmehr dadurch Vorschub, indem man die auf uns gekommenen Schriften mit der Aura des Verbotenen und Gefährlichen gleichsam überhöht? Nach dem mehr als peinlichen Fall von Prinz Harry hat die EU ein europaweites Verbot von Hakenkreuzen erwägt (siehe SPIEGEL), deren Zeigen in Deutschland bereits strafbar ist. Selbst das durchgestrichene Swastika als eindeutig antifaschistisches Symbol kann zu Prozessen führen (siehe SPIEGEL und SPIEGEL und aktuell SPIEGEL).

SimplicissimusZeitgeistbedingte Tendenzen zur Freizügigkeit lassen sich für die Sexualität ausmachen:

Diese Ausgabe (li.) der 1896 in München gegründeten satirischen Wochenzeitung "Simplicissimus" aus dem Jahr 1959 wurde nicht nur indiziert und in München beschlagnahmt, sondern auch der Zeichner Kurt Heiligenstaedt musste eine saftige Geldstrafe zahlen.

In der Beschlagnahmebegründung hieß es: "Das Titelblatt der Nummer verletzt durch die fast unverhüllte Wiedergabe der Brustwarzen der dargestellten weiblichen Figur das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in gesellschaftlicher Hinsicht."

1962 indiziertes Sauna-FotoNoch 1962 befand sich auch dieses Sauna-Foto (li., aus: Focus 45/2001, S. 171) auf dem Index.

 

 

Die Liste möglicher Beispiele wäre lang. Wir verweisen hier auf die Bücher "Der Giftschrank" und "Der verbotene Blick".

 

 

Es wundert nicht, dass es in der moralinsauren Adenauer-Ära gerade erotische Quer durch die Betten EuropasTrivialliteratur schwer hatte, da man befürchtete, sie vermittelten falsche ethische oder religiöse Werte und könnten seelische Verwirrung stiften. Auch wurde befürchtet, Begriffe wie Ehe, Treue und Mutterschaft könnten besudelt oder lächerlich gemacht werden.

So indizierte die just gegründete Prüfstelle am 28.5.1954 diesen Sittenroman namens "Quer durch die Betten Europas" (li.) von Henry Milten. Es kam außerdem zu Beschlagnahmen, obwohl extra im Impressum steht: "Alle Stellen in dem Originalroman, die unter Umständen dazu angetan gewesen wären, bei amtlichen Stellen Anstoß zu erregen, wurden durch die freiwillige Selbstzensur unseres Verlags gestrichen" (zit. nach Kellner (Hrsg.): Der "Giftschrank", S. 146; dort auch die Abb. entnommen). Vorsichtshalber druckte der Verlag trotzdem den Hinweis "Kein Verkauf an Jugendliche!" auf den Umschlag, was aber eine Indizierung auch nicht verhinderte.

Durch die "Aufklärungswelle" und die Studentenproteste gelangten seit den späten 60er Jahren Medien, die sich mit 'Sex and Drugs' beschäftigten, in Konflikt mit dem Jugendschutz. Da Indizierungen "Verwaltungsakte mit Dauerwirkung" sind, bescherte sie den inkriminierten Medien quasi ein "lebenslänglich". Mit dem neuen JuSchG wurde das immerhin auf 25 Jahre begrenzt: "Aufgrund der seit dem 1. April 2003 bestehenden Neuregelung des § 18 Abs. 7 Jugendschutzgesetz (JuSchG) werden Medien automatisch aus der Liste gestrichen, wenn ihre Listenaufnahme 25 Jahre zurückliegt. Diese Regelung betrifft zur Zeit nur Bücher und Broschüren. Die Bundesprüfstelle veröffentlicht diese bislang 2.000 Titel umfassende Liste fortlaufend nur im Bundesanzeiger" (aus: "BPjM Kurzinfo April 2003").

P. Stafford: Enzyklopädie der psychedelischen DrogenUnd wenn sie nicht von Amts wegen nach 25 Jahren gestrichen worden wären, dann befänden sich z.B. die Werke von de Sade ("Philosophie im Boudoir" seit 1963), Sacher-Masoch ("Venus im Pelz" seit 1958) oder William S. Burroughs ("Naked Lunch" seit 1964) immer noch auf dem Index.

Passierten die Drogen-Erfahrungsberichte von auch in bürgerlichen Kreisen anerkannten Klassikern wie Ernst Jünger, Walter Benjamin oder Aldous Huxley unbeanstandet die Zensur, so kam Underground-Literatur zu diesem Thema der linken/autonomen Szene rasch auf den Index. Dort befindet sich seit 1981 beispielsweise der Klassiker der psychedelischen Bewegung, das Buch "Politik der Ekstase" vom 'LSD-Papst' Timothy Leary, dessen Motto "Turn on, tune in, drop out" die Obrigkeit nicht gerne hörte. Aber auch Anleitungen zum Hanfanbau sind, wie Anbau und Weitergabe selber, trotz ansatzweiser Liberalisierung untersagt.

Ebenfalls auf dem Index steht seit 1982 Peter Staffords 1980 im Volksverlag erschienene "Enzyklopädie der psychedelischen Drogen" (re.)

 

Sex and Drugs sind nicht nur in der Rockmusik, sondern auch in den Printmedien beliebte Themen, deren übermäßiger Verbreitung der Staat einen Riegel vorzuschieben versucht.

C. W. Fenton: Perlen der LustLiterarische Pornographie wird in letzter Zeit eher selten juristisch verfolgt. Vielmehr beschlagnahmen Gerichte Hardcore-Pornos auf Video/DVD sowie entsprechende Magazine. Vor allem SM-Material aus Holland und Skandinavien wird in Deutschland gerne verboten.

Eine seltene Ausnahme stellt der Roman "Perlen der Lust" (li.; um eine Textseite zu sehen, bitte mit der Maus drüberfahren) von Charles W. Fenton (Pseudonym) dar, der Anfang der 80er Jahre bei Knaur erschien.

Erwartungsgemäß indizierte die BPjS diese "Memoiren eines Verführers" am 31.8.1985. Doch damit nicht genug: Die im viktorianischen England angesiedelte Geschichte um Lust und Ausschweifung erregte den Münchner Amtsrichter offenbar so sehr, dass er das Buch am 18.3.1986 nach § 184 III StGB bundesweit beschlagnahmen ließ. Seitdem ist es als "sozialschädlich" in Deutschland auch für erwachsene Leser verboten. Besonders tatbestandsrelevant war die Schilderung von sexuellen Aktivitäten von Heranwachsenden.

Der Verlag konnte (oder wollte) sich auch Nachfrage nicht mehr an die Einzelheiten dieses schon länger zurück liegenden Falles erinnern. Das ursprünglich DM 7,80 billige Taschenbuch erzielt in Sammlerkreisen übrigens Liebhaberpreise von über EUR 20.-.

Ein wolkiger Tatbestand ist politisch motivierte Zensur, die sich je nach Stimmungsklima und Großwetterlage gegen linke oder rechte Strömungen richtet. Mal werden Bücher über Atomkraftgegner aus den Bibliotheken entfernt, mal trifft es Bücher wie die Autobiographie "Wie alles anfing" von Michael "Bommi" Baumann, die Mitte der 70er Jahre zu Razzien, Hausdurchsuchungen und Prozessen führte und erst nach einem Rechtsstreit in mehreren Instanzen vom Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung freigesprochen wurde.

"Home Workshop Explosives"Der 1980 erschienene Ratgeber zum Blaumachen "Wege zu Wissen und Wohlstand - Lieber krankfeiern als gesund schuften" wurde verboten, da Aufruf zu Krankheitssimulation strafbar sei. Auch die literarische Schilderung von Gewalt kann ein Indizierungsgrund sein, wie z.B. Bret Easton Ellis' Yuppie-Roman "American Psycho" belegt. Erst fünf Jahre nach der Indizierung 1995 erkannte auch die Bundesprüfstelle den künstlerischen Wert und strich das Buch vom Index.

Einen regelrechten Straftatbestand (§ 130a StGB, Anleitung zu Straftaten) erfüllen Ratgeberbücher zum Bombenbau, Giftmischen oder zur bewaffneten Selbstverteidigung, wie sie in den USA (zumindest bis zum 11. September 2001) häufig verbreitet wurden.

So sind in Deutschland mehrere Bücher aus dem Verlag "Loompanics Unlimited " verboten, z.B. "Home Workshop Explosives" von "Uncle Fester". Das Amtsgericht München beschlagnahmte diesen Titel 1991 und ließ ihn 1992 einziehen. Mittlerweile ist das zwar verjährt, erlaubt sind diese Bücher aber dennoch nicht.

Zum einen ist es angesichts der Bedrohung durch Terroristen verständlich, dass derlei Bücher untersagt werden, zum anderen dürfte es für Verbrecher bei entsprechender krimineller Energie nicht schwierig sein, aus dem Internet derlei Informationen herunter zu laden.

Neben solch eindeutig (zumindest potenziell) sozialschädlichen Medieninhalten gibt es zahllose juristische und gesellschaftliche Grauzonen.

"Körperwelten"-DVDEin skurriler Grund für die Durchsuchung des Redaktionsbüros von "Max" stellte im Februar 2003 der Verdacht auf strafbare "Störung der Totenruhe" dar. Anlass für die Polizeiaktion waren Fotos über die sehr umstrittene Leichenschau "Körperwelten". Es sollte ermittelt werden, wer das Fotografieren der Plastinate u.a. in kniender Pose vor der Feldherrenhalle angeordnet hatte. Laut dpa (22.9.2003) kündigt der Verlag Verfassungs-Beschwerde wegen dieser Durchsuchung an. Nach Verlagsmeinung hätte die "Pressefreiheit durch diese völlig unverhältnismäßige Aktion der Münchner Justiz schweren Schaden genommen", meine Chefredakeur Christian Krug.
"Das Ende des Kanzlers"Bei der Schau in München war übrigens die Präsentation von "Scheuendes Pferd mit Reiter" (re.) untersagt. Ist die Würde des Menschen auch posthum unantastbar?

Wegen dieses Covers (li.) ließ Kanzler Schröder das Buch April 2004 verbieten. Rechts soll das neue sein.

Am 9.3.2005 erwirkte von Hagens eine Einstweilige Verfügung gegen den SPIEGEL, der in seiner Ausgabe vom 28.2.2005 und in nachfolgenden Berichten in SPIEGEL-ONLINE Vorwürfe gegen den Plastinator und seine Ausstellung veröffentlicht
hat. Unter anderem wurde dem untersagt, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, "Gunther von Hagens stelle in der Ausstellung "Körperwelten" Leichen von hingerichteten Chinesen aus".

Ein weites Feld sind die Persönlichkeitsrechte. Als "Focus" und "Welt" ohne Genehmigung anlässlich der Publikation des Briefwechsels zwischen Marlene Dietrich und Erich Maria Remarque das einzig bekannte Aktfoto der Filmdiva (ein eher harmloser Rückenakt in Schwarzweiß) abdruckten, klagten ihre Erben erfolgreich dagegen, weil Verstorbene "ein gesteigertes Schutzbedürfnis" genössen (SZ, 10.8.2002). "Welt" und "Focus" wurden zu Unterlassung und Zahlung von je Euro 5.000.- verurteilt. Die bislang höchste Schmerzensgeldsumme, die bislang in Deutschland einem Minderjährigen wegen Paparazzi-Fotos zugesprochen wurde, bekam Alexandra, die dreijährige Tochter von Prinzessin Caroline und Prinz Ernst August. Ende Mai 2003 bestätigte das Berliner Kammergericht ein Urteil des Landgerichts vom 11.12.2001 und sprach den Klägern EUR 76.693,78 zu. Die in zwei Illustrierten abgedruckten Fotos zeigten das Kind auf dem Arm seiner Mutter und beim Spielen im privaten Garten.

Maxim Biller: Esra (Cover)Auch wenn sich reale Personen in Romanen verunglimpft sehen, kann es zu Unterlassungsklagen und einstweiligen Verfügungen kommen.
So darf laut Anordnung des Münchner Landgerichtes seit März 2003 Maxim Billers Roman "Esra" (siehe den Telepolis-Artikel "Literaturgericht") aus dem Verlag Kiepenheuer & Witsch (KiWi) nicht mehr vertrieben oder beworben werden. Am 23.7.2003 hob das Oberlandesgericht München die Verfügung unter der Auflage auf, dass bis zum Hauptverfahren nur noch die "entschärfte" Fassung (siehe Bildbeispiel unten, aus: SZ, 9.8.2003) vertrieben werden dürfe (SZ, 24.7.2003: "Schwabing wird geschwärzt"). Ende August wurde trotzdem auch die "geweißte" Fassung untersagt (SZ, 22.8.: "Das Ende des Schlüsselromans" und 23.8.2003: "Angriff und Rache"). Auch laut OLG München im April 2004 bleiben beide Fassungen verboten. Der BGH bestätigte am 21.6.2005 das Verbot. Die seltene Erstauflage erzielt z.B. bei eBay Sammlerpreise von rund EUR 50.-

Maxim Biller: Esra - entschärfte FassungDem Landgericht München erschien auch die gekürzte Fassung als nicht hinreichend für eine Aufhebung des Verbotes, da die Personen (Billers Ex-Geliebte und deren Mutter) noch zu erkennen seien. Dies wirft die grundsätzliche Frage auf, inwieweit ein Belletristik-Autor bei seinem Phantasieprodukt reale Ereignisse einfließen lassen darf, die dann womöglich als Persönlichkeitsrechtsverletzungen der Protagonisten justiziabel sein können.

In der "bereinigten" Fassung von Maxim Billers Roman "Esra" fehlen auf richterliche Anordnung hin seit dem 23.7.2003 alle Wörter, die Rückschlüsse und Bezüge auf die Klägerinnen (eine Mutter und ihre Tochter, die sich in den Romanfiguren wiedererkannten) zulassen könnten. Das Flickwerk aus geweißten Leer-Stellen gehört zu den seltsamsten Neuerscheinungen des Bücherherbstes 2003. Gleichwohl entschied das Oberlandesgericht München Mitte Oktober, dass auch diese Fassung nicht verbreitet werden darf (SZ, 16.10.2003, S. 15: "Der öffentliche Akt"). Die Kunstfreiheit unterlag den Persönlichkeitsrechten und der Intimsphäre der Klägerinnen.

Hinweis zur SchwärzungNeben "Weißungen" bzw. Auslassungen sind Schwärzungen die häufigsten Mittel, ein Buch trotz juristischer Bedenken weiter vertreiben zu können.

Selten sind solche Fälle nicht, nur erblicken die zivilrechtlich erwirkten Balken selten das Licht der breiten Öffentlichkeit, vor allem, wenn es sich um weniger bekannte Bücher handelt. So findet sich in dem 1997 in Wien erschienenen Buch "Schwarze Anthroposophie - Rudolf Steiners okkult-rassistische Weltanschauung" von Guido und Michael Grandt der rechts gezeigte Zettel des Verlages zur Erklärung der unkenntlich gemachten Stellen.

Ähnlich kompliziert sind die Empfindlichkeiten, wenn es sich um die Aufdeckung von Seilschaften und Filz handelt. So durfte das Buch "Undercover" von Erich Schmidt-Eenboom Ende der 1990er Jahren nach einer Klage von betroffenen Journalisten nur mit teilweise geschwärzten Passagen vertrieben werden. Der Bachem-Verlag entfernte schon vor Drucklegung 2002 aus dem Buch "Ganz unter uns" den Beitrag von Erwin und Ute Scheuch, die sich wohl zu intensiv mit dem Kölschen Klüngel befassten. Trotzig druckte die SZ die herausgenommenen Passagen ab.

Ein besonders tabuiertes Thema stellt der Antisemitismus dar, der in Zeiten der political correctness schnell zum Passepartout-Argument gegen unerwünschte Äußerungen missbraucht werden kann. So wurden im Frühjahr 2002 Stimmen laut, den Roman "Tod eines Kritikers" von Martin Walser wegen angeblich antisemitischer Tendenzen nicht zu veröffentlichen, was der Suhrkamp Verlag aber ablehnte. Und Micha Brumlik forderte im August 2003 den Verlag in einem offenen Brief (hier in FR-Online) auf, das kurz zuvor erschienene Buch "Nach dem Terror. Ein Traktat" von Ted Honderich "unverzüglich vom Markt zu nehmen", da es "antisemitischen Antizionismus" verbreite (vgl. Ijoma Mangold: "Monströse Moral", in: SZ, 6.8.2003, S. 11). Aufgeschreckt machte Suhrkamp einen Rückzieher und ließ das bereits vergriffene Buch nicht mehr nachdrucken (SZ, 7.8.2003: "Nach dem Eklat"). Der deutsche General Günzel wurde gefeuert, da er im November 2003 die Rede des - mittlerweile aus der Partei ausgeschlossenen - CDU-Politikers Hohmann, der u.a. von Juden als "Tätervolk" sprach, gelobt hatte. In den USA kürzte Mel Gibson nach Antisemitismus-Kritik u.a. vom Wiesenthal-Zenter gegen seinen Film "The Passion" u.a. das Bibel-Zitat "Da rief das ganze Volk: Sein Blut komme über uns und unsere Kinder" heraus. (vgl. SZ, 18.8.2003: "Die Geburt einer Passion" und 7.2.2004: "Mel, steh' uns bei").Oligarch-Beispielseite

Oligarch-Cover2001 mussten in dem Buch "Der Oligarch" von Jürgen Roth (Abb. re.) über Machenschaften ukrainischer Geschäftsleute nach einer erfolgreichen Klage vor dem Landgericht Düsseldorf durch den Geschäftsmann Boris F. 14 Passagen mit schwarzen Balken unkenntlich gemacht werden (siehe die Rollover-Bilder).

Seiner Ansicht nach handelte es sich bei den Schilderungen über seine Geschäftsbeziehungen um unwahre Behauptungen.

Auch in Roths neuem Buch "Die Gangster aus dem Osten" mussten 2004 einige Passagen geschwärzt werden.


 

Doch nicht nur Texte, sondern vor allem auch Fotos können den Zensurwillen hervorrufen:

Thomas Ruff-Foto, unzensiertGlimpflicher kam das Männer-magazin "GQ" davon, da die von den Grossisten bean-standeten Internet-Erotik-Bilder des renommierten Foto-grafen Thomas Thomas Ruff-Foto, zensiertRuff im Heft 09/02 an den 'kitzligen' Stellen nachträglich mit Filzstift über-balkt werden konnten. Trotz künstlerischer Verfremdung durch Unschärfe durften nur zensierte Exemplare frei am Kiosk verkauft werden.

Auch wenn spektakuläre Razzien und Fahndungen wie gegen die autonomen Magazine "Interim" und "Radikal" immer mal wieder vorkommen, so stehen im aktuellen Brennpunkt der Ermittlungen und Verbote eher rechtsextreme Propaganda-Schriften, nicht zuletzt, da die steigende Zahl entspr. Straftaten das Ansehen des (Wirtschafts-)Standortes Deutschland gefährdet. Eine Reihe von NS-Symbolen sind hierzulande als Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verboten. Selbst bei der staatlich autorisierten Präsentation von anerkannter Hochkultur kann es Probleme geben. So ließ der letzte Postminister Bötsch Ende 1997 die bereits gedruckte und ausgelieferte Gedenkmarke zum Todestag von Heinrich Heine wieder zurückziehen und einstampfen, da der Designer auf dem Bogenrand altgermanische Runen als Symbole für Leben und Tod abgebildet hatte, die auch von Neonazis verwendet werden.
 

Mein erstes Shopping-BuchGanz andere Bedenken hatte man Ende 2000 bei der Indizierung von "Mein erstes Shopping-Buch". Die BPjS meinte, Regeln wie "Lehne gebastelte Geschenke ab" würden Kinder zu egoistischem Konsum und Markenfetischismus verleiten.
Die Autorin Judith Wilske reichte Klage gegen die Indizierung ein. Im März 2003 urteilte das Verwaltungsgericht Köln (hier können Sie sich die Pressemitteilung der Autoren als pdf-Datei herunterladen), das Buch sei Kunst und die Indizierung rechtswidrig. Die von der BPjM initiierte Revision wurde im Juli 2004 gerichtlich geklärt: Nach fast vier Jahren Rechtsstreit musste das Buch vom Index genommen werden.

Das besonders verbotsfreudige Amtsgericht Berlin-Tiergarten tat sich am 13.2.2003 mal wieder mit Beschlagnahmungen hervor. Dieses Mal traf es wegen Pornographie nach § 184 III StGB drei Bildbände des in Paris lebenden US- Fotografen Roy Stuart. Dessen seit Ende der 1990er Jahre im Taschen Verlag erschienenen tabuarmen Erotik-Bücher "Roy Stuart Volume I-III" sind allerdings in so großen Auflagen verbreitet, dass ein Verbot ähnlich sinnlos erscheint, wie das Unterfangen, die Büchse der Pandora wieder schließen zu wollen. Nicht nur in praktisch jedem Used-Books-Bereich aller Online-Buchhändler lassen sich seine dreisprachigen Erotikbücher finden. Bzw. ließen sich finden. Dies hat sich etwa bei amazon.de mit dem Verbot geändert. Ab dem 1. April (kein Scherz!) verschickte "amazon-wachposten" an alle Anbieter dieser Bücher ein Mail, in dem u.a. steht: "Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir folgende Artikel aus unserem Programm genommen haben: Roy Stuart etc. Wir mussten diese Artikel aus rechtlichen Gruenden entfernen, da diese Titel von der Bundesprüfstelle (BPjS) auf die Liste der indizierten Titel gesetzt wurden." Das stimmt zwar so nicht ganz, hat aber zur Folge, dass diese drei Stuart-Bücher dort nicht mehr erhältlich sind. Statt "verboten" steht allerdings "Ausverkauft" oder "Führen wir nicht mehr". Da das Jugendschutzgesetz auch den Versandhandel tangiert, gibt es ähnliche Vorschriften bei Auktionshäusern, Mail-Order-Firmen usw. Am 29.4.2003 war im Newsletter der BPjM zu lesen, dass die Bücher nun doch nicht wegen § 184 III StGB beschlagnahmt wurden: "Das AG Tiergarten hat diese Bildbände jedoch als Pornographie eingestuft." Was immer das nun auch heißen mag...

Roy Stuart Roy Stuart Vol. II Roy Stuart Vol. III

Auf meine Anfrage sandte mir der Generalstaatsanwalt freundlicherweise eine Kopie des Beschlusses zu:

Stuart-Beschluss des AG Tiergarten Stuart-Beschluss des AG Tiergarten

Diese richterliche Bestätigung der Beschlagnahme wird u.a. wie folgt gerechtfertigt: "Es liegen Gründe für die Annahme vor, dass die genannten Bücher eingezogen werden, da sie einen solchen Inhalt haben, dass die vorsätzliche Verbreitung in Kenntnis ihres Inhaltes bei Hinzutreten weiterer Tatumstände den Tatbestand eines Strafgesetzes (§ 184 Abs. 1, 2, 8 StGB) verwirklichen würde (§§ 184 Abs. 7, 74 StGB)." Ob es tatsächlich zu einem dauerhaften, bundesweiten Totalverbot kommen wird, erscheint mir dennoch fraglich. Zur besseren Lesbarkeit liegt der Beschluss auch im pdf-Format (Seite 1) (und Seite 2) vor (bei Interesse die Seitenzahlen anklicken). Sobald eBay (hier klicken für weitere Fälle) von dem Gerichtsbeschluss erfährt, wird die Online-Auktions-Plattform es ähnlich wie amazon machen, da auch dort Indiziertes (z.B. einige "Ärzte"-Platten) oder gar Verbotenes nicht gehandelt werden darf. Selbst "obszöne" Worte kommen nicht durch die eBay-Zensur (außer es handelt sich etwa um "Arsch" im Wort "Haarschnitt").


2) Comics:

Einen sensiblen Seismographen des Kampfes zwischen Zeitgeist und Jugendschutz bilden Comics, die bei ihrem Erscheinen zu heftigen Kontroversen führten. Sie stellten in den 1950er Jahren den Hauptfeind der Jugendschützer dar. Heute uns harmlos Erscheinendes führte seinerzeit zu regelrechten Bücherverbrennungen und Diskussionen über den Untergang des Abendlandes. Im Tausch gegen so genannte "gute Jugendbücher" wanderten Zehntausende Comics auf den Scheiterhaufen des gesunden Volksempfindens. Ein beliebter Feuerspruch lautete: "Was an Schmutz und Schund ich hab', fort damit ins Schmökergrab".
 

Das gereizte Klima schärfte die Schere im Kopf der Verlage, was gelegentlich zu solch eigentümlichen Kuriositäten wie überdeckenden Sprechblasen bei "Comanche - Der lange Weg nach Laramie" (re.) oder zu wegretuschierten Waffen z.B. bei "Akim" (li.) führte.

Kurioserweise wurden dort die Texte wie "Wirf dein Schwert weg" nicht mit geändert, obwohl es ja bereits dem Zensor zum Opfer gefallen war.

Akim-ComicComanche-Comic

Denn es sind nicht nur schwarze Balken, leere Seiten oder herausgeschnittene Szenen, die als konkrete Zensuropfer erkennbar sind. Häufiger - aber auch schlechter nachzuweisen - sind die durch eine vorauseilende Selbstzensur umgemodelten bzw. verstümmelten Beispiele. Nur in seltenen Fällen ist bekannt, wie der ursprüngliche Zustand aussah. So erklären sich z.B. die plötzlich flachbrüstigen Heldinnen in diversen Tarzan-Heften (li.).

Tarzan-Comic Der Schwarze Reiter #8

 

Das kam nicht von ungefähr, denn die frisch gegründete Prüfstelle hatte sich zunächst auf Comics kapriziert. So indizierte sie Ende 1954 das im Lehning Verlag erschienene Heft 8 der Wildwest-Serie "Der Schwarze Reiter" (re.). Mehrere Hefte wurden sogar beschlagnahmt. Bei "Unterwegs nach Alamo" prangert das Urteil den "brutalen und entsittlichenden Inhalt des Heftes" an und stellt fest: "Eine Lektüre der vorliegenden Art gefährdet die sittliche Entwicklung des Jugendlichen auf das Schwerste, insbesondere wegen der drastischen und suggestiv wirkenden Illustrationen." (zit. aus: Kellner (Hg.): Der Giftschrank, S. 147).
 

Auch im ohnehin schon idyllischen und asexuellen Disney-Universum duldete Firmengründer Walt praktisch keinen Sex. In den deutschen Versionen wurde nochmals entschärft. So fliegt Dagobert Duck ein Schneeball statt einer Patrone über den Kopf, denn Waffen oder Alkoholika werden entfernt; Atombomben mutieren zu Dynamitstangen, Atomraketen zu Mondflügen und aus Uran-Transporten werden zu Waggons mit Goldbarren. Wir verzichten aus Urhebergründen auf die Abbildung entsprechender Bildbeispiele. Die dezenten Seitenhiebe auf die NS-Zeit erregen immer mal wieder die Gemüter, etwa wenn im aktuellen Micky-Maus-Heft erstmals eine Carl-Barks-Geschichte aus den 50er Jahren ("April Fools Day") mit "Mein Kampf" auf dem Müllplatz veröffentlicht wird (siehe SPIEGEL). Von Propaganda könne hingegen keine Rede sein, da Hitlers Kampfschrift dort läge, wo sie hin gehörte.

Lucy's LustbuchEinen der zahlreichen Skandale der Geschichte des März Verlages von Jörg Schröder provozierte "Lucy's Lustbuch" aus dem Jahr 1971. Der von Alfred von Meysenbug geschaffene und unter dem Pseudonym Alfred Demarc veröffentlichte Bildband enthält auf 80 Seiten allerlei farbenfrohe Comics im Pop-Art-Stil eines Mel Ramos, die Prominente wie Freddy Quinn, Heino, F. J. Strauß u.a. in derb-schlüpfrigen Posen zeigen. 1975 wurde das Album aus Jugendschutzgründen von der Bundesprüfstelle indiziert und soll bereits vorher laut Schröder von der Staatsanwaltschaft Frankfurt - wohl wegen Beleidigung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten - beschlagnahmt worden sein. Es sollen nur relativ wenige Exemplare erhalten sein, was den hohen Sammlerpreis von rund EUR 150,- erklärt.

Das Comic-Buch wurde mittlerweile vom Index gestrichen sein, da mehr als 25 Jahre vergangen sind. Aus heutiger Sicht scheint ein Jugendgefährdungspotenzial wohl nicht mehr gegeben.

 

Wurden bereits harmlose Kinderhefte zensiert, so verwundert nicht, dass später Erwachsenencomics kontrolliert wurden. Vor allem die im Alpha Comic Verlag erschienen Alben von Paolo Serpieri mussten in den 1980er und 90er Jahren durch Überbalkungen entschärft werden, um einer drohenden Indizierung zu entgehen. In die Schlagzeilen und schließlich den Ruin geriet der Verlag Mitte der 90er Jahre durch eine Anzeige des fragwürdigen Vereins "M.U.T.". Er erwirkte die größte Nachkriegsrazzia in über 1.000 Buchhandlungen, worauf viele Läden sämtliche Titel an den Verlag zurückschickten. Der Prozess kostete Unsummen und ging bis zum BGH. Verurteilt wurde der Verlag wegen eines Bildes auf einer Seite des Albums "Alkovengeheimnisse", das nicht einmal im eigenen Verlag erschienen war, sondern nur von ihm vertrieben wurde (das tatbestandsrelevante Panel und das Gerichtsurteil sind in "Ab 18" - Band 2 wiedergegeben). Ungünstig für Alpha war, dass der Prozess mit Geldstrafen gegen die Geschäftsführer und einem Vergleich endete, was es den Betroffenen unmöglich machte, Schadenersatzforderungen zu stellen. Achim Schnurrer verabschiedete sich - Alpha hörte faktisch auf zu existieren. Der Auslieferservice "Packwahn" fungiert nun als eine Art Auffanggeselleschaft.
 

US-Comic Deutsche Fassung

Bei importierten Comics wacht übrigens eine Juristenkommission der Zeitschriftenvertreiber über die Inhalte.

Meistens canceln die deutschen Verlage selbst das in den USA gerne als Zeichen für besonders finstere Schurken verwendete Hakenkreuz, auch wenn es sich gewissermaßen um historisch verortete Comics (li. das US-Original, re. die deutsche Version) handelt. Z.B. mutiert das Hakenkreuz bei "Master Man" in der deutschen Fassung des Dino Verlages zu einem Fensterkreuz (siehe "Ab 18" - Band 2).

 

Auch bei den populären Mangas werfen die Jugenschutzbehörden ein verschärftes Auge auf desorientierende Inhalte:

Vampire Master #1 ARMS 2

So wurden Heft 1 und 3 der Serie "Vampire Master" ("Dark Crimson") von Satoshi Urushihara (li.) am 21.12.2002 bzw. am 30.4.2005 und das Manga-Taschenbuch "ARMS Band 2" (re.) von Ryouji Minagawa und Kyouichi Nanatsuki aus dem Panini Verlag bzw. Planet Manga am 30.11.2004 indiziert.

Wohl aufgrund des harmlosen Covers sind die Kontrolleure von eBay noch nicht auf den "gefährlichen" Inhalt aufmerksam geworden, denn gelegentlich sind die Planet-Manga-Bücher noch über die Auktionsplattform erhältlich, während es bei amazon offenbar aus dem Programm genommen wurde.

3) Satire:

Kurt Tucholskys Feststellung "Was darf Satire - Alles" trifft heute nur bedingt zu, wenn etwa der Bayerische Rundfunk sich aus "Scheibenwischer" ausblendet oder der WDR in den 90er Jahren Wiglaf Droste den Ton abdreht, als er ein Spottgedicht über Kardinal Ratzinger über den Äther schicken wollte. Ein Aufkleber führte in den 80er Jahren zu Prozess und Verurteilung wegen Gotteslästerung. Die angeklagte antiklerikale Aktivistin Birgit Römermann ging durch mehrere Instanzen, mußte aber die Strafe in Höhe von DM 1.000.- doch zahlen.

Satire als Mittel der Kritik stößt auch dann an ihre Grenzen, wenn sich der Karikierte wie im Fall des "Helmuts Birne"Schnapsfläschchenetiketts namens "Helmut's Birne" verhohnepiepelt fühlt.

So schrieb das Kanzleramt am 27.3.1997 an die Firma Dahlhoff in Ahlen: "Sie werden daher gebeten, sofort die Verwendung der Etiketten einzustellen, etwa vorhandene Vorräte an Etiketten zu vernichten und sicherzustellen, daß derartige Etiketten nicht mehr gedruckt werden."

Angesichts der lebhaft interessierten Presse und in Anbetracht der nahenden Wahlkampfes sah Helmut Kohl indes von weiteren Schritten ab.
 

Dabei klagte Kanzler Kohl unseres Wissens nur ein einziges Mal - wegen einer Karikatur im "Penthouse". Und dort ging es um seine Gattin Hannelore, die als "Pin-up" auf einem Mercedes dargestellt wurde.

Titanic-Cover Titanic-Cover

Weniger Glück hatten 1993 die Witzbolde von "Titanic", die regelmäßig mit Klagen und Prozessen zu kämpfen haben, sei es wegen Gotteslästerung, Beleidigung oder Verun-glimpfung.

Der kostspieligste Fall bezog sich auf die linke Collage, die den damaligen SPD-Ministerpräsi-denten Björn Engholm in der Badewanne von Uwe Barschel zeigt. Das Landgericht Hamburg verurteilte "Titanic" (das Urteil ist in "Ab 18" - Band 1 abgedruckt) zu DM 40.000.- Schmer-zensgeld und untersagte die Verbreitung der Abbildung.

Von weiteren juristischen Schritten musste "Titanic" aus Kostengründen absehen und brachte ein Titelblatt (re.), das eindeutig als Satire gekennzeichnet war. Obwohl nicht weniger geschmacklos, führte das zu keinen Prozessen.

Karl Kraus meinte: "Satire, die der Zensor versteht, wird zurecht verboten." Da hätte er es ja im aktuellen "Popetown"-Fall einfach, denn um feinsinnigen Sarkasmus à la Monty Python geht es dabei eher nicht:

Popetown Popetown

Die für Mai 2006 geplante Ausstrahlung der "Papst-Satire" "Popetown" auf MTV sorgt schon jetzt für Aufregung. Vorsorglich beleidigte Katholiken wollen die in England bereits verbotene Persiflage um einen infantil durchgeknallten Pontifex (Abb. li. und re.) verhindern.

Während Jugendschützer fordern, die Sache noch einmal zu überdenken, betonen die Jungen Liberalen die Pressefreiheit, fordert ein Bischof zum Boykott auf, und will ein Erzbischof das Verbot des Comic-Papstes. Der CSU-Fraktionschef zeigte MTV an, und Bayern will im Sommer mal wieder eine Verschärfung des §166 StGB beantragen.

Nun, mit einem juristischen Kniff könnte das Verbot sogar gelingen, denn auch die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes ist in Deutschland nach § 103 StGB strafrelevant; auch wenn der Vatikan der kleinste Staat ist.

Auch Staatsymbole wie Fahne, Hymne, Adler, Bundespräsident etc. sind durch §§ 90, 90a StGB gegen Verunstaltung oder Verunglimpfung gesichert. Selbst staatstragende Berufsgruppen wie Soldaten oder Polizisten genießen besonderen Schutz, etwa vor solchen Entgleisungen wie dem Aufkleber "Polizeisportverein" (li.), der ein Logogramm zeigt, auf dem ein vermummter Staatsdiener auf eine am Boden liegende Figur einknüppelt. Das Motiv wurde beschlagnahmt; mehrere Verurteilungen folgten (siehe ein Urteil in unserem Buch "Ab 18" - Band 2).

"Polizeisportverein"
"Beschlagnahmt"

Und das auch antifaschistisch gemeinte Hakenkreuzzertrümmerung oder -durchbalkung strafbar sein kann, musste der Punk-Vertrieb-Inhaber Jürgen Kamm im Herbst 2006 feststellen:


Der Versandhändler mit den inkimrinierten StickernDas Landgericht Stuttgart verurteilte Kamm am 29.9.2006 zu einer Geldstrafe von EUR 3.600 wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen". Das Gericht war der Ansicht, die unter diesem Symbol begangenen Verbrechen seien so gravierend gewiesen, dass eine alltägliche oder gar modische Verwendung auch in verfremdeter Form verharmlosend wirken könne.
Die Verteidiger wollen in Revision, notfalls bis zum BGH, gehen.

 

4) Musik:



Im Musikbereich reichen die Zensurmöglichkeiten z.B. von selbstzensorischen Pieptönen bzw. entschärften Covern, über Spielboykotte durch Radio-/Musiksender/Kaufhausketten bis hin zu Indizierung oder Verbot. Dabei können sowohl Texte als auch Cover sowie Beilagen, Insleeves oder Werbung jugendschutz- bzw. strafrelevant sein.

Wir möchten auf unser neues Buch "Nur für Erwachsene" und unsere Partner-Website www.rockundzensur.de hinweisen, das viele Vorher-Nachher-Versionen enthält. Vom 30.01.-16.05.2005 war die gleichnamige Ausstellung im Rock'n'Popmuseum Gronau zu sehen; bis Ende Oktober war sie im Dt. Zeitungsmuseum. Hier ein Beispiel aus dem Buch/der Ausstellung (einige weitere folgen unten):

Butcher-Cover der Beatles Trunk-Cover der Beatles

Einer der bekanntesten Klassiker ist das sog. "Butcher"-Cover der Beatles-Platte "Yesterday and Today" (li.) von 1966. In der Original-Version posierten die Pilzköpfe mit Teilen von nackten Spielzeugpuppen und Fleischstücken. Der daraufhin losbrechende Protest gefiel allerdings dem Label nicht. So wurde die Platte zurückgezogen und durch ein neues Motiv (re., das "Trunk-Cover") ersetzt. Dass den Beatles dies nicht passte, sieht man ihren betont gelangweilt-genervten Gesichtern an.

Für das sehr seltene Original zahlen Sammler übrigens ein kleines Vermögen.

Nun aber zur bundesdeutschen Musikzensurgeschichte. Nachdem in früheren Jahrzehnten vor allem schlüpfrige Herrenabend-Schlager einer Helen Vita Jugendverbot erhielten, kamen in den 1980er Jahren auch Punk-Songs (z.B. "Polizei SA-SS" von Slime) auf den Index. Selbst die "Schlumpf-Techno-Version" von Slimes "Bullenschweine" durch die HipHop-Band "Fischmob" führte Ende der 1990er Jahre zu Haussuchungen, Beschlagnahmen und Anzeigen gegen das Label Plattenmeister. Und 2003 verklagte ein Polizist einem Mann, der Slimes Stück "Bullenschweine" bei einer Demonstration spielte, in Hamburg wegen Beleidigung und konfiszierte die Platte. Der Sampler "Kampflieder-Deutschpunk" wurde am 31.12.2003 indiziert, u.a. weil dort auch die beiden Slime-Tracks drauf ist.

Bislang ist die Musikbranche einer der wenigen Medienbereiche, wo es keine Institution der Freiwiligen Selbstkontrolle gibt, wie die deutsche Phonoindustrie bestätigte. Das könnte sich bald ändern. Jetzt, da selbst die Internet-Suchmaschinenbetreiber ein solches Gremium gründen, dürfte es nur noch eine Frage der Zeit bis, bis es eine Musik-FSK gibt. Dies hätte zwar den Vorteil, dass freigegebene Sachen nicht mehr indiziert werden könnten, brächte aber auch die bekannten Nachteile mit sich. So wäre die Bewertung - wie z.B. bei der Filmkontrolle - vermutlich kostenpflichtig für das Label und das Prüfverfahren würde auch dazu führen, dass es länger dauert, bis die CDs auf den Markt kämen. Und nicht zuletzt stellt sich die Frage nach der Objektivität und nach der Zusammensetzung eines solchen Gremiums. So dürfte es bald auch in Deutschland Sticker à la "Parental Advisory - Explicit lyrics" wie in den USA geben.

 

"Die Ärzte"

 

Musik&Zensur-Logo

 

"Die Ärzte"

Mehrere Tonträger der Berliner Fun-Punk-Band "Die Ärzte" wurden wegen Texten wie "noch sitzen wir hier und spielen Schach, aber gleich lege ich dich flach" ("Geschwisterliebe", re.) indiziert. 'Schon' 17 Jahre nach der Indizierung wurde ihre Debüt-LP "Debil" am 30.11.2004 wieder vom Index gestrichen und unter dem Titel "Devil" neu veröffentlicht. "Geschwisterliebe" allerdings bleibt dort bis auf weiteres.

Obwohl selbst nicht indiziert, prangte auf dem Cover ihres Concert-Video-Mitschnittes "Die beste Band der Welt - und zwar live, Teil 2" (1989) dann auch dieser Stempel (li. oben). Das böse "Geschwisterliebe"-Lied spielten sie nur instrumental und nannten es "Der Ritt auf dem Schmetterlingsflügel", während die Fans mitsangen. Das führte übrigens auch zu Prozess und Verurteilung der Band wegen Verbreitung jugendgefährdender Medien, da sie beim Einlass keine Alterskontrolle gemacht hätten.

Selbst von den deutschen Vorzeige-HipHoppern der ersten Stunde, den "Fantastischen Vier", steht seit Ende 1993 eine Platte (bzw. Single) auf dem Index: "Frohes Fest":

Als jugendgefährdend wurde vor allem die folgende Textpassage gewertet:

"mein dealer freut sich daß ich an der nadel häng
mir ist das scheißegal das seh ich nicht so eng
die kohlen für den stoff verdien ich aufm strich
warum ich das so mach daß weiß ich selber nicht
wo komm ich her wo geh ich hin
das hat doch alles keinen sinn
freie tage feiertage sind für mich nicht drin
ich mach die beine breit für geld auch am fest der liebe
und befriedige damit ungehemmte männertriebe
wenn ich mir was spritze dann will das keiner sehn
doch der hat einen sitzen und auch noch einen stehn
manche denken sicherlich ich wäre kerngesund
manchen mach ichs mit der hand und manchen mit dem mund doch der typ der wollte für zweihundert mark
mit allem und vor allem ohne fand er stark
und dabei war ich letzte woche erst beim test
und wie war er - positiv - frohes fest"
 

Fanta4: "Frohes Fest"

Auch stoßen vor allem viele Coverdesigns von Heavy Metal- und Hard Rock-Bands den Jugendschützern moralinsauer auf. So ist z.B. die Plattenhülle des "Anthrax"-Albums "Fistful of Metal" (li.) seit Juli 1986 indiziert. Obwohl es sich dabei um einen durchaus sprechenden Titel handelt, steht im BPjM-Index allerdings bis heute ein falscher Plattenname, nämlich "Festival of metal". Seit 1985 ist das Cover von "Deflorator: T.N.T." (re.) indiziert.
 

Anthrax - Fistful of Metal Deflorator: T.N.T.
Haunted Henschel: Child-LP The Rods: Let them eat metal-LP

Neben "Gewalt" ist es vor allem "Sex", der zu Ärger führen kann: Recht schwer nachzuvollziehen sind die Indizierungen der LP-Covers "Child" von "Haunted Henschel" am 31.10.1990 (li.) und "Let Them Eat Metal" von "The Rods" (re.) am 31.8.1985. Ob eine bestrapste Dame, die tatsächlich bei genauer Betrachtung einen Metalldildo in einer Bananenschale in der Hand hält, jugendgefährdend ist, erscheint durchaus fraglich. Auch die 1981 beim umstrittenen und später rechten Label Rock-o-Rama erschienene LP "Jedem das Seine" der Punk-Band "Cotzbrocken" wurde 1986 indiziert, vermutlich, da der Titel auf ein Motto verweisen könnte, das die Nazis für ihre KZs verwendeten. Andererseits ist der Spruch eigentlich viel älter und geht auf das Motto des preußischen Adlerordens Friedrichs II. zurück: "Suum cuique".

Derzeit sind knapp 400 Tonträger indiziert (die meisten allerdings wegen rechtslastiger Texte; aktuell aber auch vermehrt aus dem Bereich Rap/HipHop); ungefähr 50 sind wegen Volksverhetzung sowie drei wegen Pornographie (u.a. "NOFX"), fünf wegen Gewalt (u.a. "Böhse Onkelz" und "Cannibal Corpse") und einer wegen Beleidigung ("Die Angefahrenen Schulkinder") verboten. Während ihr Song "Tötet Onkel Dittmayer" vom Vorwurf der Gewaltaufforderung freigesprochen wurde, beschlagnahmte das Hannoveraner Amtsgericht 1992 deren ulkig gemeinten Country-Song "I wanna make Love to Steffi Graf". Alle Platten mit diesem Stück sind seitdem verboten. Die Osnabrücker Comedy-Show "Die Angefahrenen Schulkinder" musste DM 60.000 Schmerzensgeld an den Tennisstar zahlen und die Gerichtskosten tragen (Abdruck des Beschlagnahmebeschlusses und des Urteils in "Ab 18" - Band 1).
 

Roxy Music: Contry Live-Versionen

Selten sind die Beispiele, wo unterschiedliche Versionen auf den Markt kamen, so z.B. "Virgin Killer" von den "Scorpions", die ihr Cover wegen des Pädophilievorwurfs umänderten, oder "Country Live" von "Roxy Music" (Abb. li.), auf der statt lasziver Bikini-Girls in der überarbeiteten (für den US-Markt gedachten) Version 1974 nur noch die Vegetation übrigblieb (re.).

Sex and Drugs and Rock'n'Roll erregten schon immer die Moralapostel, auch wenn heute die Grenzen weiter gesteckt sind.

Great White: Hooked (Original) Great White: Hooked (zensiert)

Als die Blues-Rock-Band "Great White" 1991 ihr Studio-Album "Hooked" (s.o.) veröffentlichte, saß auf dem Cover eine unbekleidete Blondine auf einem Anker bzw. überdimensionalen Angelhaken (li.). Dies und wohl auch der weiße Hai auf der Rückseite des Covers (siehe Rolloverbild links) schienen einigen Sittenwächtern dann doch als zu gewagt, woraufhin Capitol Records die Ursprungsversion nach nur wenigen Wochen vom Markt nahm und durch ein entschärftes Motiv ersetzte (re.). Die Frau am Anker gab's zwar immer noch - dafür war sie fast vollständig unter Wasser verschwunden. Nur noch Kopf, Schultern und Arme schauen nach dieser Selbstzensuraktion heraus. Da aber beide Fassungen doch relativ verbreitet sind, sind die Preisunterschiede nicht so erheblich wie bei sonstigen zensierten Medien.

NOFX-LP-Cover

Fuck Parental Advisory

NOFX-CD-Cover

Nicht wenige Zensurgegner in den USA bezeichnen Beschränkungen der Meinungsfreiheit als "unamerikanisch", wie z.B. auf der Verpackung einer CD von "diVINYLS" (Virgin, 1990) zu lesen ist:

diVINYLS-Hinweis

Doch gerade im konservativ-religiösen Bush-Land blüht auch die Zensur von Pop-Musik, wie z.B. der Autor Eric Nuzum und FreeMuse dokumentieren (siehe TAGESSPIEGEL).

1996 verbot das AG Münster das LP-Cover (li.) der US-Punk-Band NOFX, das im Schaufenster eines Plattenladens stand. Nach Zahlung einer Geldbuße in Höhe von rund DM 3.000,- wurde das Verfahren gegen die Besitzer zwar eingestellt, die LP-Version von "Heavy Petting Zoo - Eating Lamb" blieb aber verboten, während das ähnliche CD-Motiv (re.) "Heavy Petting Zoo" weiterhin erlaubt ist. Der Beschlagnahmebeschluss ist in "Ab 18" - Band 2 abgedruckt. Da das Album offenbar auch in anderen Ländern "banned" ist, entwarf die Band den "Fuck Parental Advisory"-Sticker (li.).

Verboten: Cannibal Corpse Nicht verboten: Severe Torture
Richtige Kunst von Jake & Dinos Chapman
Severe Torture: Zensierte Fassung

Wie relativ willkürlich einzelne Verbote exerziert werden, zeigen diese Fälle: Während seit gut 10 Jahren der Tonträger "Butchered at Birth" (Cover und Texte) der Death Metal-Gruppe "Cannibal Corpse" (li. oben) wegen Pornographie und Gewaltdarstellung verboten ist, wurde die CD "Misanthropic Carnage" (re. oben) der Death-Metal-Band "Severe Torture" aus dem Jahr 2002 (noch) nicht belangt. Für den Verkauf gibts eine zensierte Fassung. Von Cannibal Corpse dürfen LP/CD-Cover und das Werbematerial nicht mehr verbreitet werden, die andere Platte ist frei über den Handel und im Internet zu beziehen. Die Installation "Sex" von Jake und Dinos Chapman in Anlehnung an Goya (oben Mitte; Abb. aus: SZ, 8.11.2003) hingegen zählt zur echten Kunst und zählte zu den Aspiranten des angesehenen englischen Turner-Preises.

Cannibal Corpse: Worm infestedDie notorische Death-Metal-Combo "Cannibal Corpse" bleibt auch 2005 im Bannstrahl der Bundesprüfer: am 29.1. wurde die CD "Worm Infested" (Metal Blade Records, Salach) indiziert.

Offenbar erregten aber eher die Texte als dieses Cover-Artwork den Unbill der Jugendschützer, denn das Cover scheint nicht indiziert worden zu sein.

 

Zwar mutet es ungerecht an, dass nur manche Fälle verfolgt werden (z.B. "MC Basstards" Song "Bullenjagd", der vom LKA Brandenburg beharkt wurde oder die CD "Battle Reimpriorität Nr. 7" von "Taktlos", die indiziert wurde; siehe ein HipHop-Forum), andererseits ist es beruhigend, dass nicht alles fragwürdige Material gerichtsnotorisch wird, denn sonst läge die Vermutung eines Überwachungsstaates nahe. Einige Labels wollen Ärger vermeiden, und bringen gelegentlich zwei Versionen heraus: Ein Original und eine harmlose Fassung für den deutschen Markt (Bildbeispiele in "Ab 18 - Band 2). Zum Bereich Musikzensur sei auf Reto Wehrlis Buch "Verteufelter Heavy Metal" und auf die von Werner Pieper herausgegebenen Bücher verwiesen.

Sodom-CD-Cover "Zensiert" Sodom-CD-Cover unzensiert Sodom: Neues CD-Cover

Andere Formen der Selbst-Zensur wie der Aufkleber des CD-Covers von "'Till Death Do Us Unite" (li.) der Gruppe "Sodom" reizen aber eher die Neugier, anstatt wirklich ernsthaft zu wirken.

Gleichwohl lehnten Plattenläden auch das entschärfte Motiv ab, so dass es durch ein neues (re.) ersetzt werden musste.

Unzensierte Originalcover erzielen bei Sammlern höhere Preise als die für den nivellierten Mainstream-Markt entschärften harmlosen Versionen.

Belphegor

Auch "satanistische" Inhalte können als jugendgefährdend eingestuft werden und zu einer Indizierung führen.

Wegen entsprechender Texte und Abbildungen im Booklet der CD "Lucifer Incestus" von Belphegor strengte das bayrische Landesjugendamt 2004 ein Verfahren vor der Bundesprüfstelle an. Deren 12er-Gremium entschied nun jedoch, weder CD noch Booklet auf den Index zu setzen.

Weitere Infos dazu findet man auf der Homepage der österreichischen Band: www.belphegor.at

Quelle: Andreas Jur von www.buchwurm.info

 

Neben Indizierung, Verbot und Selbstzensur gibt es auch noch den Spielboykott durch Radio- und Musiksender, wenn die Titel etwa gegen den Rundfunkstaatsvertrag oder die Senderrichtlinien verstoßen. Der Musiksender "Viva Plus" startete am 20.1.2005 ein Format namens "X-Rated", bei dem um mitternächtlicher Stunde ausnahmsweise unzensierte Clips gezeigt werden. Zuschauer können per SMS abstimmen, ob die Clips bis zu Ende gesendet werden sollen oder nicht.
Denn auch Animositäten von Intendanten oder Redakteuren können dazu führen, dass Titel auf interne "Schwarze Listen" (siehe auch die Beispiele bei "Liebe Sünde") kommen.

Xenia: "Ohne Zensur"

Natürlich ist das Reizwort "Zensur" immer auch ein Eye-catcher, wie beim österreichischen Pop-Sternchen Xenia.

Das Zeitgeistmagazin "Wiener (Deutschland)" schrieb: "Die österreichische Pop-Sängerin Xenia bannt ihre feucht-fröhlichen Jungmädchen-Träume auf CD. "Ohne Zensur" heißt ihr erstes Werk. In selbstverfassten Titeln wie "Mach mit mir Liebe", "Lieb mich auf dem Rücksitz" und "Fellatio" singt Xenia gnadenlos Klartext. Für den Sender Ö3 etwas zuviel des Guten: Die klangvollen Frivolitäten des Wiener Madls wurden mit strengem Sendeverbot belegt."

 

Selbst Rockgrößen wie die "Rolling Stones" haben immer mal wieder mit Zensur zu tun, wenn sie etwa im prüden Amerika beim Super-Bowl auftreten, dessen Übertragung seit Janet Jacksons Nipplegate mit leichter Zeitverzögerung übertragen wird, und dann zwei ihrer Songs ("Start me up" und "Rough Justice") zensiert wurden, weil sie Wörter aus dem sexuellen Sprachgebrauch enthielten (siehe SPIEGEL). Weniger erstaunlich aber, dass ihr Concert in Shanghai zensiert wurde (siehe SPIEGEL). Während Sendeboykotte und entschärfende einer redaktionellen Animosität geschuldet sind, führen in Deutschland Indizierungen zu einem offiziellen Sendeverbot aus Jugendschutzgründen bei allen deutschen Radio- und TV-Sendern.

"AGGRO Ansage Nr. 4"Tatsächlich indiziert wurden am 31.12.2004 die HipHop-Compilation "Ansage Nr. 3" und am 31.5.2005 "Ansage Nr. 2" des Labels Aggro Berlin, u.a. wegen Drogenverharmlosung und Sexismus, vor allem in den Songs "(Neger), bums mich", "Pussy" und "Psycho Neger B" (Begründung in: "BPjM-Aktuell", 3/2005, S. 3-13).

Nachdem sich die Bundesprüfer auf das Label und ihren betont (und gelegentlich bemüht) tabubrechenden HipHop eingeschossen hatten, traf es auch die CD "King of Kingz" von Bushido (siehe "Kulturzeit"), und am 30.9.2005 "AGGRO Ansage Nr. 4" (Abb. li.), "Maske" von Sido, "Obscuritas Eterna" von MC Basstard und "Vom Bordstein bis zur Skyline" von Bushido. Insgesamt 18 HipHop-Alben wurden bislang indiziert.

 

In den USA führte der 11. September 2001 u.a. auch dazu, dass viele Titel nicht mehr im Radio gespielt wurden. Selbst Cover mussten geändert werden, wie beim Album "Party Music" der Rap-Band "The Coup", obwohl die Illustration schon 18 Monate vor dem Terror-Attentat entworfen worden sein soll:

The Coup - ursprüngliches Cover The Coup - tatsächlich realisiertes Cover

Dass die "Battles" der Rap- und HipHop-Gangs in den USA auch zu tatsächlichen Toten untereinander führen, zeigten etwa die Morde an einem "Run DMC"-Mitglied und Rapper Tupac Shakur. Auch zwischen "50 Cent" und "The Game" herrscht so etwas wie ein Bürgerkrieg, der unlängst in eine Schießerei mündete. Angesichts dieser Eskalation wollen die Rivalen einen Waffenstillstand schließen (siehe SPIEGEL). Zur deutschen HipHop-Szene um Sido, Bushido, Kool Savas u.a. siehe Der SPIEGEL.

Weniger der betont provokante Name "Terrorgruppe", als vielmehr Urheberrechtsstreitigkeiten sorgten im Dezember 2004 für das Aus dieser Punkrock-CD:

"Schöne Scheisse" Bastei-Heftbeispiel
Bastei (Abb. rechts) erwirkte wegen dieses Covers des Booklets der CD "Schöne Scheisse" eine einstweilige Verfügung vor dem OLG Köln, da offenbar eine zu große Ähnlichkeit mit den Hervorbringungen des Romanheftverlages bestand. Im Juli 2005 einigte man sich auf einen Vergleich. Damit ist das Werk wieder frei (siehe Ox).
Achtung! Nicht zu verwechseln mit der CD "Schöne Scheisse" der Punkband "Terrorgruppe" (Abb. links).

Nähere Infos zu dem Fall finden Sie bei triggerfish und terrorgruppe.com

And now for something completely different: In Deutschland werden vor allem rechtsideologische Musiktitel seit den 1990er Jahren verstärkt indiziert und verboten, da deren eingängige Propaganda als Einstiegsdroge vor allem für anfällige Jugendliche zu rechten Ideologien insbesondere der NPD gelten. Die rechtsradikale Skinhead-Band "Landser" wurde Ende Dezember 2003 zwar als kriminelle Vereinigung verurteilt, deren Sänger Michael Regener soll sich aber nun in der NPD verdingen. Da das BGH jüngst die Haftstrafe bestätigte, muss er allerdings erstmal für gut 3 Jahre ins Gefängnis. Eine informative Zusammenfassung zum Thema Rechtsextremismus und Jugendkultur - inkl. Abbildung der strafbaren Symbole, Parolen, Platten, Fanzines, Logos und sonstiger Inhalte - stellt übrigens die kostenlos erhältliche Info-Broschüre des Innenministeriums NRW "Musik - Mode - Markenzeichen" (Düsseldorf 2004) dar. Als zwei von vielen verbotenen Musikbeispielen möchten wir folgende vorstellen:

"Zensur": Wir sind dagegen Rechtsrock-CD

Weder der programmatische Bandname "Zensur" noch der Titel der Platte "Wir sind dagegen" nutzte der Heavy-Metal-Skinhead-Band im Stil der "Böhsen Onkelz", da ihr Debütalbum (li.) wegen Gewaltverherrlichung (lt. § 131 StGB) 1998 vom AG Koblenz beschlagnahmt und 1999 vom AG Sinzig eingezogen wurde. Auch ihr Tonträger "Politiker auf Kneipentour" wurde 1999 vom AG Oldenburg beschlagnahmt - allerdings wegen Volksverhetzung (lt. § 130 StGB).
 

Die rechte Propaganda-CD "Anpassung ist Feigheit" (re.), die 2004 gratis auf Schulhöfen verteilt werden sollte, wurde im August 2004 beschlagnahmt (aktuell siehe SPIEGEL).

Aktuell wurden Ende 2006 die CDs "Tribute to Skrewdriver Vol. 2" (wegen Rassismus) und "Sexkönig" (2004) von "King Orgasmus" (wegen Pornographie) beschlagnahmt. Schwarze Listen hinsichtlich des Verkaufes hat eBay natürlich auch für indizierte oder verbotene Tonträger (bitte hier klicken für einige Beispiele). Bekannte Schockrocker, die als die üblichen Verdächtigen immer mal wieder in der Diskussion stehen, sind vor allem Rammstein, Slipknot, Marilyn Manson, diverse DeathMetaller und Hardcore Rapper (siehe dazu den Beitrag "Böse Buben der Musik").

Zu weiteren Fällen von Musik-Zensur siehe unser Buch "Nur für Erwachsene"
 


5) Film/Video:
 

Censored/BannedVon den Dreharbeiten bis zur Fernsehausstrahlung - wegen seiner Suggestivkraft stellt das Medium Film den wohl am umfassendsten reglementierten Bereich dar. Alle Filme/Werbematerialien, die kommerziell erfolgreich sein wollen, müssen von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) vor der Aufführung geprüft und freigegeben werden. Eine FSK-Prüfung, die eine Freigabe "ab 18 Jahren" bescheinigt, bietet indes keine wirkliche Sicherheit vor Indizierung oder Beschlagnahme. Außerdem kann die Juristen-Komission der FSK ein Medienobjekt an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, wenn es gegen §§ 131 oder 184 verstößt. "Ab 16" freigegebene werden seit Mitte der 1980er Jahre nicht mehr indiziert oder verboten. Filme ohne Prüfung/Freigabe (was bei kommerziellen Filmen sehr selten vorkommt, außer sie erscheinen als Re-Issues auf Video/DVD in semilegalen Underground-Labels wie Astro) sind wie "ab 18" zu behandeln. "Ab 18"-Medien - auch ohne Indizierung - unterliegen letztlich den gleichen Vertriebsbeschränkungen wie indizierte, d.h. sie dürfen u.a. nicht per Post verschickt oder bei eBay gehandelt werden. Selbst Bücher über indizierte Filme können, wie es Andreas Bethmanns "Deep Wet Torture Handbook" am 31.12.2003 passierte, indiziert werden.

Tempora mutantur - Wie sich die Zeiten ändern: Als erster Film-Skandal der jungen Bundesrepublik erregte die kurze Nacktszene der Knef in Willi Forsts Melodram "Die Sünderin" (li. unten) die Öffentlichkeit. 1950 erfolgte ein kurzzeitiges polizeiliches Aufführungsverbot. Die (damals klerikal dominierte) FSK kritisierte vor allem die "Verharmlosung von Prostitution und Selbstmord." Die katholische Kirche forderte ihre Schäfchen auf, den Film zu boykottieren. Heute hat der Film als "moderner Klassiker" auf Video eine FSK-Freigabe "ab 12 Jahren" und lief mehrfach im öffentlich-rechtlichen Fernsehen.
 

"Die Sünderin"-Plakat "A Dirty Western" Szene aus einem NL-Porno

Ein Zeichen von Sittenverfall? Fünfzig Jahre später ist vor allem "harte Pornographie" (z.B. mit Gewaltelementen wie in "A Dirty Western" (mitte) oder mit Sodomie (Abb. re. aus einem holländischen Video) in Deutschland verboten.

Von "Das Schweigen" von Ingmar Bergman, über Nagisa Oshimas "Im Reich der Sinne" und Pasolinis "Salò oder die 120 Tage von Sodom" bis hin zur Jörg Buttgereits "Nekromantik 2" und Peter Jacksons "Braindead" - zahlreiche Filme erregten bei ihrer Premiere Skandale, Missverständnisse und Verbote. Viele seinerzeit umstrittenen Filme wurden später als Meisterwerke ihres Genres gewürdigt; manche sind bis heute verboten. So kam "Salò" jetzt nach 25 Jahren wieder in die Kinos und wurde von der SZ (12.5.2003) als "Werk von unerbittlicher Schönheit und grausamer Genauigkeit" gefeiert.
 

Retusche auf Bond-Filmplakat

Aber auch vermeintlich harmlose Filme wie die James-Bond-Streifen können Unmut erregen. Auch wenn in dieser erfolgreichsten Kino-Serie die oftmals als legitimes Mittel verharmloste Gewaltanwendung kaum jemanden stört, so darf es in Punkto Erotik nicht zuviel des Guten sein.

Gerade in den prüden USA gilt im Zweifel das Motto "No sex, please!", wie diese Retusche auf einem Kinoplakat für den Film "For Your Eyes Only" zeigt. Auf die wohl schönsten Beine bzw. Hintern der Filmgeschichte (li.) pinselten die Amis kurzerhand ein paar Hosen drüber (re.) (Abb. aus "Steady Cam" Nr. 45, Frühjahr 2003, S. 55).

 

Wesentlich handfestere Zensureingriffe lassen sich bei heftigeren Filmen beobachten, auch wenn sie eigentlich viel unrealistischer und bizarrer übertrieben daherkommen, wie das folgende Beispiel zeigt.
 

BraindeadDer neuseeländische Regisseur Peter Jackson wurde einem großen Publikum erst durch seine "Herr der Ringe"-Verfilmungen und aktuell durch "King Kong" bekannt. Seine Anfänge liegen indes im Splatter-Genre mit Filmen wie "Bad Taste" (den die BPjM erst jetzt entdeckte und am 31.12.2005 indizierte), "Meet the Feebles" und eben "Braindead" (re.).
Diese groteske Splatter-Komödie wurde von der deutschen Justiz verkannt, die ihn in verschiedenen Releases indizierte, zensierte und beschlagnahmte. Selbst die unter dem albernen Titel "Braindead - der Zombie-Rasenmähermann" veröffentlichte deutsche Fassung ist seit 1995 indiziert und seit 1998 bzw. 2003 beschlagnahmt; lediglich eine um über 20 Minuten gekürzte (vulgo verhunzte) Fassung ist mit einer "ab 16"-Freigabe frei erhältlich. "Party is over!"
Die rund 100-minütige Originalversion ist sowohl in englischer Sprache als in deutscher Übersetzung auf Video (und später auf DVD) seit 1993 indiziert und seit 1999 verboten. Nähere Informationen über die verschiedenen Fassungen, den FSK-Bericht und den Beschlagnahmebeschluss finden Sie in der Online-Filmdatenbank. Unter www.schnittberichte.com kann man nach den fehlenden Szenen suchen.

Aber auch ernsthafte Mainstream-Beiträge können Konsequenzen haben. Als aktuelles Beispiel sei "Der Soldat James Ryan" erwähnt, für dessen Ausstrahlung Anfang 2003 um 20.15 Uhr Pro7 Euro bis zu EUR 500.000 Strafe (+ Rückzahlung der Werbeinnahmen) zahlen soll. Der Film hatte trotz einer siebenminütigen Kürzung durch den Sender eine "ab 16"-Freigabe, dessen Ausstrahlung nach den Fernsehrichtlinien erst ab 22 Uhr erlaubt ist.
 

"Tanz der Teufel"-Cover Argentos "Tenebre"

Als bekanntester Fall sei "Tanz der Teufel" (li.) von Sam Raimi erwähnt. Die comicartig überdrehte Low-Budget-Horrorgroteske beschäftigte seit dem Kino- und Video-Verbot 1984 alle Instanzen.
Schließlich gab das Bundesverfassungsgericht durch ein beachtenswertes Urteil (siehe Link) acht Jahre später die um eine Minute gekürzte Fassung frei, da eine Verletzung der Menschenwürde bei Film-Zombies kaum vorliege. Merkwürdigerweise wurde dieses Analogieverbot bei späteren Filmverboten nicht wieder berücksichtigt.
Die Originalversionen blieben für Kino/Video/DVD verboten, die gekürzte ist unter dem Titel "Tanz der Teufel 1" indiziert. Der international mehrfach preisgekrönte Film soll in Italien übrigens ab "14 Jahren" freigegeben und sogar im Fernsehen gelaufen sein.

Dario Argentos Film "Tenebre" (re.) ist bei uns auch in geschnittener Fassung auf Video seit der Beschlagnahmung durch das LG München 1987 verboten. Ein aktueller Verbotsfall (2004) ist die Beschlagnahme von Olaf Ittenbachs "Riverplay".

Vor allem das Genre Horror/Splatter unterliegt in Deutschland zahlreichen Einschränkungen. Dabei sind nicht nur Form und Inhalt, sondern auch das Präsentationsmedium relevant für eine mehr oder weniger restriktive Behandlung. Während Kinofilme selten verboten werden (wegen Gewalt sind es fünf, z.B. "Tanz der Teufel", "Texas Chainsaw Massacre Part 2" und "Muttertag"), können sie auf Video oder DVD geschnitten, indiziert oder beschlagnahmt werden, obwohl sie zumeist inhaltsgleich sind. Dies wird mit den medienspezifischen Kontroll-/Distributions-Möglichkeiten gerechtfertigt. Videos/DVDs können nach Erscheinen unkontrolliert verbreitet werden:

"Zombie 2"-Cover "Zombies unter Kannibalen"-Cover

2006 sind gut 400 Filme wegen Gewaltverherrlichung oder Pornographie auch für Erwachsene verboten, darunter etwa Don Coscarellis "Das Böse", Romeros Zombie-Trilogie, mehrere Teil der "Freitag der 13."-Reihe, "Halloween II","Tetsuo II" und Peter Jacksons "Braindead". Sogar der wohl erste Splatterfilm "Blood Feast" von H. G. Lewis (1963) wurde 2004 verboten.
Trotz heftiger Kürzungen und einer FSK-Freigabe "ab 18" wurde George A. Romeros "Zombie 2 - Das letzte Kapitel" ("Day of the Dead"; Abb. li.) am 31.5.1988 indiziert, am 22.11.1990 beschlagnahmt und am 30.4.1991 eingezogen. Der Film, der unter Kennern Kultstatus genießt (siehe das Romero-Interview im SPIEGEL), ist im Ausland frei verkäuflich. Während 2001 eine Re-Issue von Romeros Klassiker "Zombie - Dawn of the Dead" bei Laser Paradise beschlagnahmt wurde, veröffentlichte Universal 2004 die Neuverfilmung von "Dawn of the Dead" als Director's cut.
Die Originalcassette der seit 1986 eingezogenen "Zombies unter Kannibalen" (re.) hat übrigens einen Sammlerwert von ca. EUR 150,- Die österreichische DVD-Version von "Raptor Film" beschlagnahmte das AG Tiergarten am 6.4.2005.

Solch ungleiche Behandlung ruft Verbotsumgehungsstrategien hervor. Findige Vertreiber beliefern die Fans mit Original-Fassungen (vor allem aus Holland, wo bislang noch keine Zensur stattfindet und die höchste Freigabestufe "ab 16" lautet) oder Neuveröffentlichungen unter falschem Namen. Durch das Multimedia-Gesetz sind allerdings alle Versionen verbotener Filme mit den in der deutschen Fassung bereits untersagten gleichgestellt. Dies erklärt die zahlreichen aktuellen Verbote von DVDs wegen Inhaltsgleichheit. Das musste auch Oliver Krekel von der Firma Astro erfahren, der am 21.1.2003 vom Amtsgericht Kassel zu EUR 2.000,- (+ Übernahme der Prozesskosten) und acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, da er Re-Issues von hierzulande verbotenen Filmen veröffentlicht hatte. Darüber hinaus wurde ihm die Auflage erteilt, in Zukunft nur noch geprüfte und freigegebene (d.h. zumeist geschnittene) Werke zu veröffentlichen. Filmfans fragten sich, ob man nicht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anstrengen könnte, da viele der Filme im benachbarten Ausland als Kunstwerke gälten und frei verkäuflich seien, was eine Bevormundung der deutschen Konsumenten sowie eine Wettbewerbsverzerrung darstelle. Aus Angst vor juristischen Konsequenzen wagten es viele Labels nicht mehr, potenziell tatbestandsrelevante Streifen heraus zu bringen. So verzichtet z.B. Paramount auf eine Veröffentlichung der Titel "Freitag der 13. - Teil 3 und 4".

Allerdings scheinen Beschlagnahme-/Einziehungsbeschlüsse einer Verjährung zu unterliegen, die nach 10 Jahren in Kraft tritt. So kennzeichnet die aktuelle Ausgabe von "BPjM-Aktuell" #4/2004 alle verjährten Gerichtsentscheidungen. Juristisch unklar bleibt allerdings, wie mit diesen Medien verfahren werden soll. Automatisch erlaubt dürften sie nicht sein.

Angesichts der aktuellen sadistischen Folter-Horrorfilme wie "Saw 1 und 2", "Wolf Creek", "Hard Candy" oder "Hostel" (siehe SPIEGEL) ist man erstaunt über die alten Verbote und die neue Freigaberegelung. Alle diese Streifen liefen regulär im Kino und werden vermutlich auch auf DVD unbehelligt Kasse machen. Vielleicht hängt das Interesse an Folterszenen mit der politischen Weltlage zusammen: Wenn die USA in realiter Kriegsgefangene malträtieren, will man offenbar statt verwackelter Amateurbilder im TV beinharte Torturen im Film sehen. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass die frühen Splatter-Filme Low-Budget-Produktionen ohne große Lobby waren, während heute Major Labels mit Millionenetats hinter diesem Mainstream-Phänomen stehen. Einen für eine Riesen-Gage folternden Tom Cruise zu verbieten oder zu zensieren traut sich der Staat wohl weniger als bei No-Name-Labels.
 

"American History X"-Plakat "American History X"-Plakat

Eine Grauzone stellt die Abbildung eines Hakenkreuzes dar: So gibt es zwei Fassungen des deutschen Plakates für den Film "American History X" (li. u. re.). Nähere Gründe waren leider nicht in Erfahrung zu bringen.

Der Verleiher des Filmes "Amen" von Constantin Costa-Gavras nach dem Roman "Der Stellvertreter" von Rolf Hochhuth zog 2002 Jahr das vom Benetton-Werbedesigner Oliviero Toscani gestaltete Plakat wieder zurück und ersetzte es zumindest in Deutsch-land durch ein unverfänglicheres Motiv.

"Zensoren neigen dazu, das zu tun, was sonst nur psychisch gestörte Menschen tun - Sie verwechseln die Illusion mit der Wirklichkeit." (David Cronenberg)
Als umfangreichstes und wohl bestes Portal zum Thema Filmzensur empfehle ich: www.schnittberichte.com


6) Kunst:

Die Kunst, spätestens seit Friedrich Schiller als Kind der Freiheit aufgefasst, wird vergleichsweise selten zum Gegenstand von Straf-Prozessen, vielleicht, weil die gedankliche Nähe zur "Entarteten Kunst" der NS-Zeit noch zu präsent ist. Gleichwohl können auch Kunstwerke "tatbestandsrelevant" sein, etwa wenn sie als gewaltverherrlichend, ehrabschneidend oder pornographisch eingestuft werden, oder verbotene Symbole beinhalten. Häufiger als Verbote sind allerdings Protestaktionen, Selbstzensur und publicityträchtige Skandale. Hier sei nur an den Polit-Künstler Klaus Staeck erinnert, der in den 1970er Jahren die Dutzenden von Prozessen letztlich gewonnen hat.

Die Werkreihe "Kunst und Leben" des Münsteraner "Totalkünstlers" Prof. Timm Ulrichs geriet 1993 bei einer Ausstellung in Iserlohn in die Kritik, da der Künstler schon auf der Einladungskarte einen Rückenakt abgebildet sehen wollte. Die Arbeiten zeigen Abbildungen aus Pornomagazinen, in denen ein Kunstwerk im Hintergrund zu sehen ist. Dabei wählte Ulrichs die Ausschnitte so, dass der Betrachter zwar erahnt, was vor sich geht, die entscheidenden Stellen aber nicht sieht. Auf Drängen der Gleichstellungsbeauftragten und des Stadtdirektors wurde die Einladungskarte eingestampft; eine 'Light-Version' (ganz in Weiß) lehnte der Künstler ab. Trotz oder gerade wegen der Kontroverse in der Tagespresse und abtrennenden Vorhängen in den Ausstellungsräumen erwies sich die Schau als Publikumsmagnet.
 

H.R. Giger: "Penis Landscape"Das Airbrush-Gemälde "Landscape No. XX - Where Are We Coming From" (aka "Penis Landscape") des Schweizer Künstlers und Oscar-Preisträgers H. R. Giger wurde als Posterbeilage zur LP "Frankenchrist" der US-Punk-Band "The Dead Kennedys" 1986 nicht nur in Deutschland indiziert, sondern führte in den USA zu einem Strafprozess gegen den Bandleader Jello Biafra wegen Pornographie.

Erst nach jahrelangen kostspieligen Prozessen wurde er von der Anklage freigesprochen. In Deutschland ist das Poster weiterhin indiziert.

Der Taschen Verlag überbalkte in der zweiten Auflage seiner Monographie über den US-Künstler Jeff Koons gut ein Dutzend der private parts in der Serie "Made in Heaven" 1990 mit seiner damaligen Frau Ilona Staller (Cicciolina), angeblich, da das Buch auch für den asiatischen Markt gedacht sei, wo die Darstellung von Schamhaar problematisch sei. Im Impressum steht dann schlicht: "Die Seiten 128 usw. mußten aus Zensurgründen teilweise geschwärzt werden. Die Originalgemälde weisen diese Balken nicht auf."

Als jüngsten Fall eines Ausstellungsverbotes sei "Black Low" von Bjarne Melgaard im Museum MARTa (Herford) im Sommer letzten Jahres erwähnt. Erst nach einem Rechtsgutachten von Prof. Raue genehmigte die Stadt die Ausstellung (Einlass "ab 16" Jahren), die u.a. gewalthaltige Szenen aus dem Internet zeigte. Der Künstler weigerte sich aber, die erst halb aufgebaute Schau fertig zu stellen, so dass die Dokumentation der Zensurmaßnahmen ein Teil der Ausstellung wurde. Gleichwohl stellte die Bundesprüfstelle (hier ein Artikel der "Neuen Westfälischen") am 31.8.2002 den im Kerber Verlag erschienenen Ausstellungskatalog auf den Index, wo er sich noch heute befindet.

Münchner VolkstheaterIm Grenzbereich zwischen Kunst, Theater und Werbung bewegt sich der Fall dieses als blasphemisch kritisierten Plakates zur Aufführung des Stückes "Fegefeuer in Ingolstadt", das am 25.01.2005 Premiere im Volkstheater München hat.

Allerdings wird das Stück ohne Werbung durch dieses Plakat auskommen müssen, da katholische Kreise im Dezember 2004 erwirkten, dass es zurückgezogen wurde. Bürgermeister Ude begrüßte diesen Schritt, da es das religiöse Empfinden weiter Bevölkerungskreise verletze.

Dabei basiert das Poster auf einem bereits früher in München gezeigten Motiv des 1997 gestorbenen Künstlers Martin Kippenberger. Weitere Informationen bei stern.

 

Vor allem seit den Anschlägen des 11. September und dem mehr oder weniger schwelenden "Clash of Civilisations" zwischen Okzident und Orient hat es Kunst schwer, wenn sie sich mit kulturellen oder religiösen Symbolen des Islam befasst bzw. diesbezügliche Assoziationen weckt. So wurde z.B. die Arbeit "Schwarzer Kubus" von Gregor Schneider 2005 auf der Biennale in Venedig nicht realisiert, da sie an die Kaaba in Mekka erinnern würde. Nach einem Machtwort des Direktors der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Peter-Klaus Schuster, wurde die Realisierung dieser Installation vor dem Museum Hamburger Bahnhof auch Anfang 2006 in Berlin ein Opfer der Angst vor möglichen Anschlägen oder Irritationen.

Idomeneo-SzeneIn der Hauptstadt scheinen die Nerven besonders blank zu liegen, wenn es um gefühlte Bedrohung durch islamistische Extremisten geht. Anders lässt sich die Absetzung der modernen Interpretation der Mozart-Oper "Idomeneo" an der Deutschen Oper im September 2006 nicht erklären. Anlass für die Besorgnis war der abgeschlagene Kopf Mohammeds in der Schlussszene (Abb. li.) und ein eher allgemeiner Gefahrenhinweis durch Berliner Sicherheitsbehörden, die nach einer Mitteilung einer besorgten Besucherin herausgegeben wurde. Diese Art von Selbstzensur und vorauseilender Entschärfung wurde kontrovers diskutiert: Darf sich eine Kulturnation das gefallen lassen? Wo sind die Grenzen der Kunstfreiheit?

 

7) Werbung:


Sex sells: Über die Grenzen des Anstandes in der Werbung wacht u.a. der Deutsche Werberat. Wenn er öffentliche Rügen ausspricht, ändern die Firmen meistens ihre Kampagnen oder ziehen die Plakate zurück. In jüngster Zeit ist die Anzahl der von Bürgern eingereichten Beschwerden stark gestiegen (siehe SPIEGEL), was angesichts von groblustigen "Geiz ist geil" und "Lass dich nicht verarschen"-Slogans wenig verwundert.

Daneben kann Reklame aber auch - wie im Fall des italienischen Bekleidungsherstellers Benneton - zu höchstrichterlichen Verboten führen. Z. B. das Motiv eines Hintern, auf dem ein Stempel "HIV-Positive" zu sehen ist, wurde in den 1990er Jahren vom Bundesgerichtshof (BGH) als sog. Schockwerbung, die gegen die Menschenwürde verstoße, verboten. Der Rechtsstreit wogte zehn Jahre höchstinstanzlich hin und her. Im März 2003 hob das Bundesverfassungsgericht das BGH-Verbot wieder auf (vgl. SZ, 26.3.2003: "Schock und Respekt").

"Schlüpferstürmer"-EtikettDas gleiche Gericht untersagte Anfang der 1990er Jahre auch die comicartigen Etiketten der Schnapsfläschchen "Busengrapscher" und "Schlüpferstürmer", da sie frauenfeindlich seien und suggerierten, daß der Genuss dieser Alkoholika die Damen willfährig mache, was zudem ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt, nicht zuletzt, da es nicht stimmt.

Ich empfehle Ihnen, die Urteilsbegründung des BGH zu lesen (auch in "Ab 18" - Band 2). Eindrucksvolle Beamtenprosa!
 

Was zu viel ist, ist zu viel, denken sich die Wächter des guten Geschmacks, und mahnen allzu affirmative Blickfänge ab.

zurückgezogene Mediamarkt-ReklameNeben der Möglichkeit von Rügen durch den Deutschen Werberates etwa bei sexistischen, voyeuristischen oder menschenverachtenden Kampagnen, kann sich auch die Deutsche Städtereklame weigern, Plakate zu kleben. Öffentlicher Protest vermag gelegentlich zwar den PR-Effekt erhöhen, kann aber auch zu einem Negativimage führen.

So zog Media-Markt 2002 nach massiven Protesten seine Werbeposter mit diesem Motiv einer dreibrüstigen Frau unter dem Slogan "Mehr drin, als man glaubt" (li.) wieder zurück.

Auch wenn in der altbabylonischen Mythologie vielbrüstige Damen als Kult-Symbole für Fruchtbarkeit galten, so sehen Kritiker in solchen Motiven eine immer weiter um sich greifende Erotisierung der Öffentlichung und eine Enttabuisierung der Gesellschaft. Nicht nur besorgte Sittenwächter möchten dem zeitgenössischen Konsumenten einen solchen Anblick dann doch lieber nicht zumuten.

 

Ebenfalls kritisiert und zensiert wurde 2001 folgende Werbekampagne für RTL 2:

"Expedition Robinson" Original "Expedition Robinson" - Zensiert

Die schlaffe Männlichkeit in der Original-Reklame für die RTL 2-Sendung "Expedition Robinson" wurde bei der Anzeigenschaltung in TV-Zeitschriften (re.) zensiert. Mal abgesehen davon, dass die ikonologische Analogie nicht stimmig ist ("Expedition Adam & Eva" wäre passender), musste sich der Dt. Werberat mit Beschwerden befassen. Soweit ich weiß, wurde eine Rüge erteilt.

Auch Parteienwerbung kann Konflikte mit sich bringen. Ich erinnere nur an die gewollt provokanten FDP-Kampagnen zu Zeiten von Jürgen Möllemann, der mit Hitler in den Wahlkampf ziehen wollte. Auf Protest auch aus den eigenen Reihen wurde das Motiv entschärft und u.a. von den Grünen persifliert.

Obwohl sie sich als Personen der Zeitgeschichte mehr gefallen lassen müssen, haben auch Minister Persönlichkeitsrechte: So reichte Hans Eichel eine Unterlassungsklage gegen die Fiat-Werbung ein, die sein Gesicht mit dem Slogan "Bei Fiat geht Ihr Etat nicht für Zinsen drauf" zeigte (SZ, 15.1.2003). Auch vergleichende Werbung kann in Deutschland zu Ärger führen. So verbot ein Münchner Gericht dem Möbelhaus "Kare" Ende April 2003, mit dem Slogan "Schraubst Du noch, oder wohnst Du schon?" den Marktführerer Ikea und dessen Werbespruch "Wohnst Du noch, oder lebst Du schon?" zu persiflieren.

In Mailand verbotenes WerbeposterAuch in anderen europäischen Ländern kann Werbung zu Ärger führen, wie dieses aktuelle Beispiel aus Italien zeigt. Das Werbeposter des französischen Modehauses Girbaud (Abb. li. aus: Süddeutsche Zeitung, 12.2.2005) in Anlehnung an Leonardos Fresko "Das letzte Abendmahl" erregte im von Berlusconi dominierten Mailand so großen Protest, dass die Stadt es im Februar 2005 verbot, "weil es die Grundlagen des christlichen Glaubens berührt". Als besonders anstößig wurde empfunden, dass die "Christus"-Figur ebenso wie die "Apostel" weiblich sind, und die einzige männliche Figur einen nackten Rücken zeigt.

Ähnlichen Unmut erregte in Deutschland übrigens schon in den 1990er Jahren eine ähnlich gelagerte Jeans-Werbung von Otto Kern (siehe "Ab 18" - Band 1).

In Schweden wurde im April 2006 eine Slip-Werbekampagne mit dem halbnackten Fußballer Ljungberg und einem ebenfalls spärlich bekleideten Model als "sexistisch" von den Werbeflächen Stockholms verbannt (siehe SPIEGEL).

"Die Welt zu Gast bei Freundinnen"Auch die Abwandlung des bekannten WM-Mottos durch ein Kölner Bordell in "Die Welt zu Gast bei Freundinnen" (Abb. li.) sorgte im Frühjahr 2006 für Ärger, allerdings nicht mit der FIFA, sondern mit Moslems, da auf dem Plakat u.a. alle 32 Flaggen der an der Fußball-WM teilnehmenden Länder zu sehen waren. Anstoß erregten die der islamischen Länder Iran und Saudi-Arabien.

Um weiteres Ungemach zu verhindern, schwärzten die Betreiber die fraglichen Fahnen (siehe SPIEGEL).

 

8) Neue Medien - Computerspiele und Internet:


Der rasant wachsende Markt der neuen Medien stellt die Ordnungshüter vor große Probleme. Bis Gesetze und technische Ausrüstung der Strafverfolgungsbehörden auf dem neuesten Stand sind, kann ein quasi rechtsfreier Raum herrschen.
Ähnlich den Videos lassen sich Computerspiele, die wegen ihrer realistischen Animationen und der Interaktivität eine große Faszination gerade auf Jugendliche ausüben, leicht kopieren und tauschen. Gerne wird darauf hingewiesen, das viele der jugendlichen Amokläufer z.B. in Littleton und Erfurt Fans solcher Spiele wie "Counterstrike" oder "Doom" gewesen seien. Die Einübung in mediale Gewaltanwendung könne bei prädisponierten Personen die Hemmschwelle für reale Übergriffe senken. Vertreter der gegenteiligen Katharsis-Theorie plädieren, in einer Gesellschaft, die das Gewalt-Monopol für sich beansprucht und dem einzelnen kaum Abreaktionsmöglichkeiten biete, könnten solche Spiele "in effigie" als Ventil für menschliche Aggressionen dienen. Angesichts der Millionen von verhaltensunauffälligen Spieler fällt es allerdings schwer, einen monokausalen Zusammenhang zwischen bösen Bildern und bösen Menschen zu konstruieren.
 

"Mortal Kombat"-Szene
Return to Castle Wolfenstein
PC-Game-Szene

Gleichwohl befinden sich derzeit über 420 Video- und Computerspiele auf dem Index (z.B. "Doom","Quake" und "Castle Wolfenstein", oben mitte); ein halbes Dutzend ist verboten, u.a. "Mortal Kombat" (oben links) und "Manhunt".

Durch das neue Jugendschutzgesetz sind ab dem 1. April 2003 die USK-Freigabelevels für den Handel bindend. "Ab 18" freigegebene Spiele können nun nicht mehr indiziert werden. Andererseits ist umstritten, ob diese Warnhinweise nicht regelrechte Kaufanreize vor allem für Minderjährige darstellen (siehe SPIEGEL). In den USA, wo das Verursacherprinzip schon manchen Hersteller von Alltagsgegenständen in den Ruin getrieben hat, versuchen Anwälte immer mal wieder, die Spiele-Industrie zu verklagen, indem sie Zusammenhänge zwischen Straftaten und Spielen herzustellen versuchen (siehe SPIEGEL). Das "Grand Theft Auto"-Spiel soll jetzt - nicht wegen der heftigen Gewalt, sondern - wegen der Einstellmöglichkeit von angeblich expliziten Sex-Szenen zensiert werden bzw. erst "ab 18" verkäuflich sein, was bedeuten würde, dass große Ladenketten wie WalMart das Game nicht mehr verkaufen (siehe SPIEGEL, und aktuell zu "San Andreas" SPIEGEL). Auf der einen Seite schickte Gouverneur Schwarzenegger Stanley "Tookie" Williams in den Tod, auf der anderen Seite unterzeichnete er ein Gesetz, das in Kalifornien den Verkauf brutaler PC-Spiele an Kinder verbietet (siehe SPIEGEL). Auch die neue Regierung in Deutschland fordert in ihrem Koalitionsvertrag ein Verbot brutaler Spiele (siehe SPIEGEL). 2007 plant die EU eine einheitliche Verbotsliste, die online gestellt werden soll (SPIEGEL).

"Comman&Conquer: Generals"

Per Eilantrag von Familienministerin Renate Schmidt indizierte die Bundesprüfstelle am 29.3.2003 das Computerspiel "Command & Conquer: Generals"
(Abb. oben; Quelle: SZ, 1.4.2003).
Eine nahe liegende Begründung könnte lauten, dass Kinder durch Abstumpfung bei virtueller Grausamkeit die Empathiefähigkeit gegenüber realer verlieren könnten. Auch Websites können wegen indizierter Spiele selbst indiziert werden (gamezone, pdf der Indizierungsbegründung der BPjM).

Das Grauen des Krieges

Scheinen reale Kriege mit echten Toten im wirklichen Leben (siehe oben das Reuters-Foto mit einem irakischen Kriegs-Opfer in der SZ vom 7.4.2003) sowie die fragwürdige "Militainment"-Berichterstattung darüber offenbar kein Problem für minderjährige Gemütszustände zu sein, so fürchten sich Berufsbesorgte mehr um das Seelenheil der Halbwüchsigen, die sich an animierten Pixeln auslassen. Dabei liegt nahe, dass tatsächliche Grausamkeit nachhaltigere Irritationen hervorrufen dürfte, als gestellte in Filmen oder Computerspielen, solange man zwischen Realität und Fiction unterscheiden kann.

"Es gibt kein richtiges Leben im falschen", meinte schon Theodor Wiesengrund Adorno.

Im zumindest ansatzweise herrschaftsfreien Cyberspace können Firmen wie Disney, Ferrero oder die Harry-Potter-Erfinderin Joanne K. Rowling Webseiten untersagen, wenn Fans markenrechtlich geschützte Figuren ins Netz stellen. Seit Mitte der 1990er Jahre ist das Internet zu einem wichtigen Informations- und Präsentationsforum geworden. Anfangs euphorisch als alles verändernde Medium gepriesen, stellte sich rasch Ernüchterung - und nicht nur in ökonomischer Hinsicht - ein. Das virtuelle Reich der Freiheit und Gleichheit eröffnete auch dem mutmaßlichen Missbrauch dieser Freiheit neue Wege. Gerade die weitgehend anarchische Struktur dieser grenz- und gesetzüberschreitenden Kommunikationsform, in dem jeder User zugleich Sender und Empfänger unredigierter Informationen sein kann, ruft das Kontrollbegehren des Staates hervor. Filter werden eingebaut und Verstöße - wie die Verlinkung auf Sexseiten (siehe ein Urteil) oder auf Tipps zum Knacken von Kopierschutzvorrichtungen (siehe SPIEGEL) - geahndet. Inhaltlich stehen vor allem Kinderpornographie, Faschismus, Extremismus und Gewaltverherrlichung im Brennpunkt.

Aber seien wir mal ehrlich: Eine Story etwa über die Vorzüge reibungslosen Online-Bankings oder neue Formulare im "virtuellen Rathaus" bringt deutlich weniger Quote als ein Bericht über Sex und Gewalt im Netz. Machen wir uns nichts vor: Bad news are good news. So perpetuieren nicht zuletzt die Medien selber das Schreckbild vom Internet als Reich des Bösen, als Hort perverser Kinderschänder, Nazis, Terroristen, Extremisten, Kannibalisten, Bombenbastler und sonstiger Freaks. Dabei darf man aber nicht verkennen, dass auch das Internet nur so gut respektive schlecht ist, wie die Menschen sind, die es füttern. Ein Spiegel der Gesellschaft. An der Fratze ändert es nichts, ihn zu blenden.

Das Hautgout eines Schmuddelmediums erleichtert zensorische Eingriffe und z.B. das Telekommunikationsdienste- Überwachungsgesetz. Zwar haben es Sheriffs auf dem "Data-Highway" schwer, denn wegen seiner dezentralen Struktur läßt es sich kaum regulieren. Mittlerweile ist die Anarchie im Internet aber vorbei, die Claims sind abgesteckt. Durch das "Multimedia-Gesetz" sind Provider verpflichtet, den Jugendschutz zu berücksichtigen. Zudem surfen Polizei, die Initiative jugendschutz.net und Staatsanwaltschaften durchs Netz. Meist reicht eine Strafandrohung aus, um unliebsame deutsche Contents aus dem Netz zu bannen. So wurde das Filmportal "www.schnittberichte.de" aus Jugendschutzgründen behördlich geschlossen. Ob die Indizierung von Online-Angeboten aber sinnvoll ist, sei wegen der Globalisierung der Datenströme und des unerwünschten Werbeeffektes dahin gestellt. Mittlerweile steht ein Relaunch im Netz, der von Österreich aus bearbeitet und aktualisiert wird: www.schnittberichte.com
 

Das Problem von Internet und Jugendschutz ist immer virulent (siehe aktuell z.B. Spiegel). Eine diskutable Möglichkeit, Minderjährige vor ungeeigneten Inhalten zu schützen, stellt das "Rating"- Verfahren dar: Die Anbieter verpflichten sich, ihre Seiten nach speziellen Kriterien (wieviel Sex, Gewalt oder "bad language" sie beinhalten) mit einer Altersfreigabe zu versehen. Filterprogramme wie z.B. ICRA oder CyberPatrol erlauben dann nur den Zugriff auf entsprechend freigegebene Seiten. Schwierig ist aber ein globaler Konsens.

Eine Schlüsselrolle kommt den Suchmaschinen zu, denn wer dort nicht gefunden wird, existiert praktisch nicht im WWW. Wenn Regierungen Druck z.B. auf Google ausüben, bestimmte Online-Angebote nicht zu listen, dann weist dies zensorische Züge auf. Es wundert wenig, dass etwa China schon den Zugang zum Internet unterbindet bzw. streng reglementiert, und Betreibern, die missliebige z.B. regierungskritische Inhalte ins Netz stellen, verhaften lässt (vgl. SZ, 20.5.2003: "China verurteilt Ingenieur wegen kritischer Website"). Die Diktatur verkündete nun ein Gesetz, nachdem nur noch "gesunde", d.h. staatsdienliche Nachrichten online veröffentlicht werden dürfen (siehe Spiegel). Aber dass auch Firmen wie Yahoo solche fragwürdigen Praktiken unterstützt (siehe Spiegel) oder dass in Deutschland zahlreiche Websites (vor allem wegen rechtsideologischer Inhalte wie die von G. Lauck, siehe Spiegel, vor allem, wenn sie hoheitsrechtliche Bezeichnungen in der URL führt, siehe Spiegel) nicht gelistet werden, erscheint bedenklich. Die neue Initiative der Suchmaschinenenbetreiber unter dem Dach der Freiwiligen Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter FSM, indizierte oder sonstig unerwünschte Websites aus den Trefferlisten heraus zu filtern, weist bedenkliche Züge einer Online-Zensur auf. Andererseits mutet das in einigen Fällen verständlich an, da sich die Zahl rechtsextremer Homepages seit 1999 verdreifacht hätte, wie das Bundesfamilienministerin mitteilte. (Siehe dazu Spiegel. Zur Online-Zensur Spiegel und jugendschutz.net). Allerdings ist die Steigerungsrate deutlich niedriger als die der restlichen Menge an neuen Websites. Fraglich ist zudem, ob sich gesellschaftlich unerwünschte Entwicklungen durch solche Maßnahmen regulieren lassen, ohne demokratische Prinzipien der Informations- und Meinungsfreiheit zu untergraben. Die Zentralstelle jugendschutz.net beanstandete 2005 insg. 1.949 in- und ausländische Internetangebote (2004: 1.744) wegen gewaltverherrlichender, pornographischer oder rechtsextemer Inhalte. Bei rund 2/3 wurden die Verstöße vom Anbieter beseitigt oder geändert; in 183 Fällen die KJM zwecks Einleitung von Strafmaßnahmen eingeschaltet. Diese Kommission für Jugenschutz hat die Möglichkeit, Sperrungen von Seiten zu verfügen und Bußgelder bis zu EUR 500.000 zu verhängen.
 

Blue Ribbon CampaignEine neue Qualität zeigte die Anordnung des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow, der Ende 2001 insg. 78 nordrhein-westfälische Provider anwies, den Zugang zu einigen rechtsradikalen Websites zu sperren. 38 Provider legten Widerspruch gegen die Sperrverfügung ein. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung unlängst bestätigt. Auch Verlinkungen können strafbar sein, selbst wenn sie dokumentarisch sind (heute.de und tp).
Die "Electronic Frontier Foundation" engagiert sich schon seit Jahren mit ihrer "Blue Ribbon Campaign" gegen Zensur im Internet (re.). Auch "Reporter ohne Grenzen" warnen.
 

Microsoft teilte mit, dass der Konzern im Oktober 2003 aus Jugendschutzgründen seine Chatrooms schließen werde, um den Missbrauch durch Kinderpornographen, Spammer und andere zweifelhaften User zu unterbinden. Und eBay beendet einfach alle Auktionen, die gegen deren Geschäftsbedingungen und/oder Gesetze verstoßen.

Die für August 2005 geplante Einführung der "xxx"-Top-Level-Domain für Erotik-Sites (siehe SPIEGEL) wurde erst einmal verschoben, da konservative Bedenkenträger eine Überflutung mit Pornographie befürchten. Befürworter plädieren u.a., anhand der eindeutigen Endung könnten Filterprogramme diese Inhalte viel besser blocken. Die USA wollen ein umstrittenes Antipornogesetz für das Internet einführen (siehe SPIEGEL). Dabei war schon immer klar, dass das Internet vor allem durch Pornographie funktioniert (siehe SPIEGEL).


Andere Länder - andere Sitten:



Die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen gilt leider oftmals nur auf dem Papier, auch wenn die UNO im Juni 2006 den Menschenrechtsrat ins Leben rief, und damit die umstrittene Menschenrechts-Kommission ersetzte.

Jede Gesellschaft hat ihre eigenen Empfindlichkeiten, die den Einsatz zensorischer Maßnahmen rechtfertigen sollen, die sich zumeist als Manipulation und Desinformation - aber eher selten in Form von erkennbaren weißen bzw. geschwärzten Druckseiten - geriert. In repressiven, diktatorischen, totalitären oder fundamentalislamistischen Staaten wie etwa Saudi-Arabien, China (wo der Internet-Zugang reglementiert ist und z.B. selbst Hillary Rodham Clintons Biographie zensiert wurde), Nordkorea, Usbekistan, Turkmenistan, Iran, Nigeria, Kongo, Kuba und Weißrussland können unerwünschte Äußerungen strenge Strafen - vom Publikationsverbot über Inhaftierung bis hin zur Ermordung - nach sich ziehen. Die Unterdrückung von Andersdenkenden, politischen, ethnischen oder religiösen Minderheiten - wie z.B. den Kurden in der Türkei und im Irak - ist vor allem auch in vielen islamischen Staaten häufig zu beobachten, wenn sich das bestehende Normen- und Herrschaftssystem angegriffen fühlt. Selbst "Matrix - Reloaded" wurde in Ägypten wegen der Auffassung von der Schöpfung der Welt und Gewaltdarstellungen verboten. Und Karikaturen über Mohammad in einer dänischen Zeitung, die von anderen Blättern abgedruckt wurden, führten zu internationalen Protesten von Islamisten (siehe SPIEGEL) und Entlassungen von Journalisten (siehe SPIEGEL). Das "Writers in Prison Committee"/PEN berichtet, dass allein 2002 in der Türkei 77 Bücher verboten wurden, vor allem wegen regierungskritischer Äußerungen oder weil sie als "kommunistisch" verdächtig waren. Als "untürkische" Agitation gilt selbst das Erwähnen des Massakers an Armeniern zu Anfang des 20. Jahrhunderts. Die türkische Justiz verklagt immer mehr Autoren, Journalisten, Professoren usw. (siehe SPIEGEL). Selbst der berühmte Schriftsteller Orhan Pamuk sollte wegen dieses Deliktes angeklagt werden. Wohl auch im Hinblick auf die EU-Beitrittsverhandlungen verzichtete Ankara allerdings auf einen Prozess. Die türkische Regierung verbannte "Winnie the Pooh" aus dem Fernsehen, da zu oft ein Ferkel darin vorkäme (SPIEGEL). 2006 wurde selbst ein Schulbuch aus dem Verkehr gezogen, da es Delacroix' Revolutionsgemälde "Die Freiheit führt das Volk an" enthielt. Die barbusige Dame war den Sittenwächtern nicht geheuer (SPIEGEL). Und im Iran ist den TV- und Radiosendern seit Ende 2005 sogar untersagt, westliche Musik auszustrahlen, da sie "dekadent" sei (siehe SPIEGEL). Außerdem sperrte Teheran die BBC-Site (siehe tecchannel.de).

Nähere Informationen bei PEN und bei IFEX (International Freedom of Expression eXchange, Canada).

Stalin-RetuscheIn Diktaturen war und ist manipulierte Bildpropaganda gang und gäbe, wie dieses Beispiel von Stalin im Kreis von Molotow u.a. zeigt. Der auf dem rechten Foto "ausradierte" Volkskommissar Jeschow wurde auch im richtigen Leben liquidiert.

Abb. aus SZ, 7.1.1999 (dort aus dem Katalog "Stalins Retuschen", Berlin 1999).

 

Aber auch in demokratischen Rechtsstaaten gibt es Animositäten. So verwahrte sich die Schweiz Mitte Dezember 2002 gegen das Buchcover von "Imperfect Justice" des amerikanischen Autors Eizenstat, da auf dem Umschlag ein Hakenkreuz aus Goldbarren über der Schweizer Nationalfahne zu sehen ist. Rechtliche Schritte gegen diese Veröffentlichung über das Nazi-Raubgold und die Eidgenossen wurden geprüft, aber meines Wissens nicht eingeleitet. Einige Kantone übernehmen auch die deutschen Indizierungs- und Verbotslisten. Überdies sperren sie gelegentlich unbequeme Websites wie etwa www.blutgeil.com der anarchischen Filmemacher von S.S.I. Media in Zürich.

Bürgerechtsorganisationen wie "Reporter ohne Grenzen" (www.rsf.org) veröffentlichen zur internationalen Pressefreiheit Länderrankings. Beim Ranking (2003) schnitt Deutschland mit einem Platz unter den ersten acht bzw. (da punktgleich) fünf Ländern noch recht gut ab. In der aktuellen Liste 2006 reicht es nur für Platz 23 (SPIEGEL). Wie nicht anders zu erwarten, belegen Finnland und einige andere skandinavische Staaten, die Niederlande und Belgien die ersten Ränge. Weit abgeschlagen auf Platz 40 fand sich 2003 übrigens Italien, was auf die fragwürdige Politik Berlusconis zurück zu führen war. Der mittlerweile abgewählte Medien-Mogul und Milliardär hatte eine Reihe von selbstzweckdienlichen Gesetzen verabschiedet, die die Meinungsfreiheit massiv einschränkten. Autoren Berlusconi-kritischer Veröffentlichungen sollten mit Straf- und Zivilprozessen oft in Millionenhöhe mundtot gemacht werden; TV-Redakteure abgesetzt, wenn sie nicht linientreu waren. Zum "Tag der Pressefreiheit" am 3.5. siehe SPIEGEL.

Im prüden Amerika (wo manche Staaten des "Bible Belt" sogar Oral- und Analverkehr zwischen Eheleuten verbieten und die Evolution in Frage stellen) ist z.B. die Verbreitung der "Auschwitz-Lüge" oder anderer neonazistischer Pamphlete (außer wenn es sich um so genannte "hate speech" handelt) ebenso durch die Meinungsfreiheit des "First Amendment" gedeckt, wie exzessive Gewaltdarstellungen, während Erotik dort strenger geahndet wird. Spätestens seit dem "Nipple-Gate" um Janet Jacksons entblößte Brust bei der Superbowl-Übertragung 2004 greift Prüderie immer mehr um sich (siehe SPIEGEL), wenn z.B. US-Fernsehstationen leichte Zeitverzögerungen bei Live-Übertragungen einbauen, um ggf. bei moralisch Bedenklichem einschreiten zu können. Die USA als "Land of the Free", "Home of the Brave" - eigentlich traditionell ein Hort der Äußerungsfreiheit - haben durch Bush Jr. und nach dem 11. September mit dem "USA Patriot Act" gravierende Eingriffe in die Bürgerrechte durchgesetzt und planen etwa mit dem "Total Information Awareness Project" und dem "Partiot Act II" u.a. die Generalüberwachung des Datenverkehrs. Schon jetzt sollen selbst Käufer oder Ausleiher von verdächtigen Büchern an die Polizei gemeldet werden. Mittlerweile gibt es - wie zur McCarthy-Ära - wieder "Black Lists", auf denen Personen stehen, die sich angeblich "unamerikanische", "unpatriotische" oder "liberale" Äußerungen zu Schulden kommen ließen. So boykottierten viele Radiostationen die Songs der texanischen Country-Band "The Dixie Chicks", da sich die Musikerinnen dafür schämten, aus dem gleichen Bundesstaat zu kommen, wie Bush. Seitdem kam es zu Morddrohungen und Boykott-Aufrufen. Sie stehen ebenso auf der Schwarzen Liste wie Bruce Springsteen, der sie in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerng unterstützte. Die SZ vom 26.4.2003 berichtet von einer Website namens www.celiberal.com, auf der unbequeme Künstler wie Susan Sarandon, Michael Moore oder George Clooney gelistet werden. Auch und gerade in Schulen werden Bibliotheken um unliebsame Bücher "gesäubert" (SPIEGEL) und Internet-Zugänge entspr. kindgerecht konfiguriert.

Flugsimulator-SzeneWohl aus Pietätsgründen - aber auch, weil solche PC-Spiele Terroristen als 'Trainingsmöglichkeit' dienen könnten - entfernte Microsoft die Darstellung des World Trade Centers + Flugzeug aus allen "Post-9.11."-Versionen seines Flugsimulator-Computerspiels (Abb. aus: SZ, 25.9.2001).

Freimut Duve berichtet in seinem FR-Artikel "Das Ende der Vielfalt" (21.10.2001) von gefeuerten Journalisten, die es gewagt hatten, Bushs Politik zu kritisieren. Der "Marketplace of Ideas" ist in Gefahr zum Sklavenmarkt der Staatsräson zu verkommen. Ein ähnlich vernichtendes Urteil über die Entwicklung im "Bush-Land" fällt Bob Woodward in seinem neuen Buch (SPIEGEL). Es gab aber auch schon vorher viele Interessengruppen wie die "Moral Majority", die u.a. gegen Sex im Fernsehen agitierten. So vertreibt eine Organisation namens "CleanFlicks" familientauglich gekürzte Hollywoodstreifen, aus denen alle angeblichen Sex-/Gewaltszenen herausgeschnitten sind. Im Gegenzug verklagten Produktionsfirmen die Moralapostel wegen Urheberrechtsverletzungen. Im Sommer 2006 untersagte ein US-Gericht diese Form der Filmzensur (SPIEGEL). Selbst "F-Words" werden zensiert (siehe SPIEGEL). Salman Rushdie betont im SPIEGEL das subversive Potenzial von nackter Haut: "In vielen Ländern versuchen die Machthaber, Pornografie zu unterdrücken - und machen Sexfilme zu Ikonen der Freiheit."

Richtig lebensbedrohlich sind allerdings die Bedingungen in fundemantalistischen und auch in östlichen Gegenden, wie die Ermordung zweier deutscher Journalisten in Afghanistan (SPIEGEL) und der regimekritischen Journalistin Anna Politkowskaja Anfang Oktober 2006 in Russland verdeutlicht (SPIEGEL).
 


Resümee und Ausblick:


"Wenn man sämtliche Tabus zerstört und den Menschen alles erlaubt, nimmt man ihnen eine der wenigen Freuden, die sie auf Erden noch haben: die Übertretung von Verboten." (Donald Prick)

Im Grunde ist jede Zensur politisch und ein Spiegel der Gesellschaft, da Verbote mehr über ihren Zustand sagen, als das, was erlaubt ist. Doch: wer bewacht die Wächter? Gilt die Meinungsfreiheit auch für ihre Gegner?

Einfach darf man es sich nicht machen. Filter und Tabus haben ihre Berechtigung. Verbote schaffen Orientierung und sind nicht zuletzt ein Instrument der kulturellen Differenzierung, der feinen Unterschiede zwischen "erlaubt" und "nicht erlaubt". Die Verletzung von Verboten verschafft Erkenntnisgewinn. Sie müssen aber verhältnismäßig sein und können eine Erziehung zur Medienkompetenz nicht ersetzen, denn Normen strukturieren die Unübersichtlichkeit des Lebens. George Bernhard Shaw meinte: "Freiheit bedeutet Verantwortlichkeit; das ist der Grund, weshalb die meisten Menschen sich vor ihr fürchten."

Journalismus ist ein System zur Selbstbeobachtung der Gesellschaft. Nun ist die Pressefreiheit ein hohes Gut, dass sorgfältig gewahrt werden muss. Dies bedeutet aber nicht, dass alles möglich sein sollte. Gerade die journalistische Ethik ist aufgerufen, Berichte über solch dreisten Fakes wie diese Collage auf dem Cover der Zeitschrift "Woche der Frau" (15.5.2000) zu unterlassen. Hier wird nicht nur an den Voyeurismus des Lesers appelliert, der durch Zensurbalken noch zusätzlich angeheizt wird, sondern auch noch mit gekünstelter Entrüstung kokettiert, wenn es auf dem Titelblatt heißt "Prinzessin Victoria: Nackt-Fotos erschüttern das Königshaus" und im Text dann von "gemeinen und widerlichen Montagen" geschwätzt wird, wobei diese aber breit ausgewalzt werden. "Die Urheber der Fotos kennen keine Scham", steht im Text - und die Profitsucht der Redakteure offensichtlich auch nicht. Das schwedische Königshaus klagte gegen derlei Unwahrheiten (NZZ, 8.11.2003, S. 43).

Woche der Frau-CoverDass es üble Fakes von vielen Promis gibt, ist bekannt und ohne besonderen Nachrichtenwert. Bedenklich ist aber, dass sich Boulevard-Zeitschriften in scheinheiliger Entrüstung mit langen Fotostrecken diesem Thema widmen, dabei aber genau auf den Marktwert dieser Eye-catcher spekulieren.
Das "Caroline"-Urteil (siehe Spiegel und aktuell SPIEGEL) könnte aber auch eine Art Zensur bedeuten.

Solche gefälschten Nacktbilder von Prominenten oder Medienstars sind im Internet weit verbreitet. Moderne Bildbearbeitungsprogramme wie Photoshop machen es den Fälschern einfach, bekannte Köpfe auf unbekleidete anonyme Körper zu montieren.

"Buffy" in gefakter (?) Porno-PoseSo lassen sich z.B. bei eBay zahlreiche Montagen etwa mit "Buffy"-Darstellerin Sarah Michelle Gellar (re.) finden. Dieses gefakte Pornobild ist übrigens nur für die Präsentation auf der Auktionsplattform mit einem ovalen Punkt zensiert und mit dem Wort "Muster" versehen.

Manche Bilder sind so gut gefälscht, dass eine Zuordnung schwerfällt.

 

Kehren wir nun aber wieder zurück zum eigentlichen Thema. Kienzle und Mende meinten 1980 in ihrem Buch "Zensur in der BRD", letztlich sei jeder Mensch und jede Behörde bei unliebsamen Äußerungen auf dem Sprung zum Zensor, wie etwa die zahlreichen Unterlassungsklagen wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten belegen. Durch das neue JuSchG sind über 100.000 Institutionen "anregungsberechtigt", d.h. können Indizierungsanträge stellen. (Staatliche) Zensur basiert auf der Annahme, dass erst gesetzliche Regelungen, was gedruckt, gesendet oder ins Netz gestellt werden darf, uns vor unserer eigenen niederen Natur bewahren, vor der Konfrontation mit den Urtrieben wie Angst, Lust, Ekel, Sex und Tod. Insbesondere Minderjährige, die in ihrem Selbst- und Weltbild noch nicht gefestigt sind, gelten als gefährdungsgeneigt.

So will ich den sinnvollen Jugendmedienschutzgedanken nicht in Abrede stellen und meine, dass die Wahrung der Menschenwürde (und mitunter auch der Privatsphäre) durchaus eine Rechtfertigung für Zensur und Verbote darstellt. Ohne Diskussion gehört Kinderpornographie - wenn sie real ist, bei Kunstwerken wie Büchern oder Comics ist das schon schwieriger - verboten. Aber diese abgefilmten oder photographierten Verbrechen an Wehrlosen gehören eh nicht in die Diskussion um Kunst- oder Meinungsfreiheit, die sich nur auf freiwillige und künstlerische Erzeugnisse von Erwachsenen für Erwachsene bezieht.

Gerade neue Medien werden gerne als Verursacher für gesellschaftliche Fehlentwicklungen gebrandmarkt, wenn außer-gewöhnlich bizarre Verbrechen wie der Amoklauf von Erfurt oder der Kannibalismus-Fall in Hessen passieren. Nach Erfurt wurde der Jugendschutz verschärft, der "Gewaltverherrlichungsparagraph" 131 StGB sollte auf Anweisung der damaligen Justizministerin Däubler-Gmelin verstärkt zum Einsatz kommen. Sie verlor übrigens ihren Ministerposten wegen eines Vergleichs der Politik George W. Bushs mit der von Hitler. Dieses Schicksal teilte 2006 ein amerikanischer Lehrer mit ihr, der wegen eines solchen Vergleiches vom Dienst suspendiert wurde (siehe SPIEGEL). "Eine Zensur findet nicht statt..."?

Eine noch weitere Verschärfung des Jugendschutzes (z.B. durch ein Totalverbot von gewalthaltigen PC-Spielen) lehnte der Bundestag Mitte Januar 2003 indes ab (vgl. SZ, 18.1.2003: "Schutz der Jugend wird nicht weiter verschärft" und "Virtueller Horror").

Zumeist wird die Meinungsfreiheit als etwas Normales hingenommen. Sie ist aber ein stets gefährdetes Gut. Unhinterfragte Kommunikationstabus haben die Eigenschaft, sich zu verselbständigen. Unerwünschtes kann auch verdrängt werden, indem die Medien nicht darüber berichten. So müssen wir der Bundesprüfstelle dankbar sein, dass sie alle Indizierungen und Verbote auflistet.

WarnhinweisWären wir ohne Zensur nicht um einiges ärmer, müßten wir doch auf die Diskussion um die jeweiligen Grenzen und den Prickel ihrer Überschreitung, wenn uns in untersagtes Medienprodukt in die Finger gerät, verzichten. Nicht zuletzt entfaltet Zensur eher die gegenteilige Wirkung. Die Faszination des Verbotenen bringt raffinierte Umgehungen hervor, die den verfolgten Medien ein Interesse bescheren, das ihnen sonst kaum zuteil geworden wäre. Denn Indices waren schon immer Einkaufslisten für den Giftschrank. Besonders deutlich war dies bei indizierten Websites, auf die der Fan erst durch die Internet-Adresse im Bundesanzeiger, JMS-Report und BPjM-Aktuell aufmerksam wurde.
 

Aktuelle Ausstellungen wie "Der verbotene Blick" (Österr. Nationalbibliothek 2002) oder "Der "Giftschrank"" (Bayerische Staatsbibliothek 2002) sowie die Zensurbücher meines Verlages verdeutlichen das Verhältnis von Wertewandel, Zeitgeist und Geschmacksurteil, was der Öffentlichkeit zugemutet werden kann und was eliminiert gehört. Z.B. Erotik, die noch vor wenigen Jahrzehnten als unzumutbar galt und nur unter der Ladentheke mit "Verpflichtungsscheinen" an Volljährige abgegeben werden durfte oder verschämt in Privateditionen erhältlich war, findet sich heute an jedem Bahnhofskiosk, im Programm der Privatsender oder im Internet.

Diese Entwicklung wirft Fragen auf: Droht ständig die Gefahr sittlicher Verrohung und moralischer Verwahrlosung durch den Einfluss der Medien? Ist die zunehmende Liberalität günstig oder gefährlich für den ethischen Minimalkonsens einer Gesellschaft? Ist der abgestumpfte Konsument eines postmodernen "anything goes" wirklich freier, oder entzaubern auf Dauer langweilige Tabubrüche nicht auch? Schaffen oder forcieren die Medien Bedürfnisse, oder sind sie nur ein Spiegel der Gesellschaft? Und schließlich der Ausblick in die zukünftige Entwicklung: Wenn wir heute belächeln, was früher in den Giftschrank verbannt wurde - was erwartet uns dann in nächster Zeit? Welche Werte und Tabus werden zur Disposition stehen?

Gleichwohl erscheint das alles im globalen Vergleich oft als Luxusproblem. So schrieb Sonja Zekri in ihrem SZ-Artikel "Freiheit, die wir meinten" (21.12.2002): "Der schärfste Zensor aber ist nach wie vor die Armut: 80% der Weltbevölkerung haben noch nicht einmal Telefon. Telearbeit, Telelearning und Telemedizin bleiben Spielereien einer privilegierten Minderheit." Auch in der medialen Wahrnehmung gibt es Zonen der Unsichtbarkeit. Z.B. treten Kriege oder Epidemien oft dann in den Hintergrund, wenn sie nichts mit der westlichen Welt zu tun haben. Die 3.000 Kinder etwa, die täglich an Malaria sterben, sind kaum eine Nachricht wert, da es in Afrika stattfindet, während über die Lungenkrankheit SARS in Zeiten globalisierter Gefährdungspotzenziale ständig berichtet wird. Die Aufmerksamkeitsspanne hat mit Betroffenheit zu tun. Kultur und Zivilisation haben indes die Aufgabe, Gedächtnis zu sein, die Erinnerung, die Kritik und Skepsis sowie den Schmerz wach zu halten. Viele Mahner wie Yahuda Bauer sehen die zukünftigen Gefahren für die Meinungsfreiheit in der Bedrohung durch radikale Fundamentalisten (vor allem islamistischer Provenienz), die eine Weltherrschaft anstreben, was "the end of the world as we know it" (R.E.M.) bedeuten würde.

 

Karikatur: "Der Redakteur"Manipulierte Bilder und verstümmelte Wahrheiten sind nicht nur zensurtypische Phänomene, sondern eine Frage von (Medien-)Macht und Herrschaftsinteressen, die oftmals unbemerkt von der Öffentlichkeit stattfinden. Siehe z. B. die Ausstellung "X für U - Bilder, die lügen".

Schwerer als Indizierungen und Verbote sind Selbstzensur und Vorzensur nachzuweisen, etwa wenn es gilt, Ärger zu vermeiden, die Blattlinie zu wahren oder wichtige Lobbyistengruppen nicht zu verprellen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten hat es der investigative Journalismus nicht leicht.

Da die Grenzen des in einer Demokratie Hinnehmbaren veränderlich sind, kann es keine endgültigen Ergebnisse geben. Ein Grund mehr vor allem für Journalisten, Autoren und Multiplikatoren, sie aufmerksam zu beobachten.

Abb. aus: H. H. Houben: Polizei und Zensur, 1926

 

Um auf den fragenden Titel meines Vortrages zu antworten: Eine Zensur findet tatsächlich nicht statt - sondern viele.
Zu Recht oder zu Unrecht?

Heinrich Heine meinte: "Die Freiheit der Meinung setzt voraus, dass man eine hat."

 

© 2003/2007 Dr. Roland Seim M.A.
Kunsthistoriker und Soziologe

 

Dieser Text basiert u.a. auf seinen Vorträgen vor der Journalisten-Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung am 18.01. und 26.09.2003. Der Beitrag darf nicht ohne Quellenangabe und Mitteilung an den Autor verwendet werden (siehe Telepolis).

www.zensur.org
www.rolandseim.de

P.E.N.-Zentrum: "Für die Freiheit des Wortes" Der "Giftschrank"
P.E.N.: 15. November: "Writers in Prison Day"
3. Mai: "Tag der Pressefreiheit" www.rsf.org
"Der Giftschrank"


Literaturverzeichnis:

Bethmann, Andreas: X-Rated Zensurbuch, 2002 (sein "Deep Wet Torture Handbook" wurde Ende 2003 selbst indiziert)

Buchloh, Stephan: "Pervers, jugendgefährdend, staatsfeindlich". Zensur in der Ära Adenauer als Spiegel des gesellschaftlichen Klimas, Diss. phil., Frankfurt/M. 2002

Fiedler, Christoph: Neue Äußerungsfreiheit im Internet. Staatliche Inhaltskontrolle, gesetzliche Providerhaftung und die Inhaltsneutralität öffentlicher Datennetze als Element der Meinungsfreiheit in einer vernetzten Welt, Baden-Baden 2002

Hausmanninger, Thomas und Bohrmann, Thomas (Hrsg.): Mediale Gewalt. Interdisziplinäre und ethische Perspektiven, Stuttgart 2002

Heins, Marjorie: Not In Front of the Children: "Indecency", Censorship, and the Innocence of Youth, New York 2001

Hoffmann, Arne: Lexikon der Tabubrüche - Gewagtheiten, Skandale, Provokationen, Berlin 2003

Hügel, Hans-Otto (Hrsg.): Handbuch Populäre Kultur - Begriffe, Theorien und Diskussionen, Stuttgart 2003

Jones, Derek (Ed.): Censorship: A World Encyclopedia, Chicago 2001 (4 Bde.)

Kellner, Stephan (Hrsg.): Der "Giftschrank". Erotik, Sexualwissenschaft, Politik und Literatur: "Remota". Die weggesperrten Bücher der Bayerischen Staatsbibliothek, Ausst.-Kat., München 2002

Kienzle, Michael und Mende, Dirk (Hrsg.): Zensur in der BRD, München 1980

Korpe, Marie (Ed.): Shoot the Singer! Music censorship today, London u.a. 2004

Lehnig, Kirsten: Der verfassungsrechtliche Schutz der Würde des Menschen in Deutschland und in den USA, Münster 2003, zugl. Diss. jur., Konstanz 2002

Liesching, Marc: Jugendmedienschutz in Deutschland und Europa, Diss. jur., Regensburg 2002

Müller, Beate (Hrsg.): Zensur im modernen Kulturraum, Tübingen 2003

Musik - Mode - Markenzeichen: Rechtsextremismus bei Jugendlichen; hrsg. vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2004 (3. Aufl.).

Nuzum, Eric: Parental Advisory - Music Censorship in America, New York 2001

Österreichische Nationalbibliothek (Hrsg.): Der verbotene Blick - Erotisches aus zwei Jahrtausenden, Ausst.-Kat., Klagenfurt 2002

Otto, Ulla: Die literarische Zensur als Problem der Soziologie der Politik, Diss. phil., Bonn 1968

Pieper, Werner (Hrsg.): 1000 Jahre Musik & Zensur in den diversen Deutschlands, Löhrbach 2001

Seim, Roland: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen, Diss. phil., Münster 1997

Seim, Roland und Spiegel, Josef (Hrsg.): "Ab 18" - zensiert, diskutiert, unterschlagen, Band 1 und 2, Münster 2002 (3. Aufl.) bzw. 2001 (2. Aufl.)

Suffert, Anne: Rechts- und Verfassungsmäßigkeit Freiwilliger Selbstkontrolle bei Film und Fernsehen unter besonderer Beachtung des Zensurverbotes, Diss. jur., Jena 2002

Wehrli, Reto: Verteufelter Heavy Metal, Münster 2005 (2. Aufl.)

 

Die renommierte Fachzeitschrift "journalist" hat den ursprünglichen Vortrag als pdf auf ihrer Website dokumentiert: www.journalist.de

 

 

 

 

   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
 
 
 

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